Schwarzarbeit anzeigen

Hallo Zusammen,

ich habe zu folgenden fiktiven Fall mehrere Fragen:

Ein Kunde erhält von einer Firma Baumaterial. Das Baumaterial
wird von einem Fahrer abgeholt (Lieferschein wurde vom Fahrer
unterschrieben).

Rechnung wurde ordnungsgemäß ausgestellt aber nicht bezahlt.

Gegen den Mahnbescheid wird Einspruch eingelegt. Der Kunde sagt
das er die Ware nicht gegengezeichnet hat.

Das ganze ist nun vor Gericht. Der Fahrer tritt als Zeuge für
die Firma an. Der Kunde bestreitet nicht das Baumaterial
geliefert worden ist.

Wenn die Firma ihr Geld nicht vor Gericht bekommt, kann die Firma
beim Zoll bzw. Finanzamt nachfragen wo das Baumaterial verrechnet
worden ist? Der Kunde ist Finanzbeamter und sollte eigentlich
eine ordentliche Buchführung haben. Es sind auch mehrere Gewerke
nicht offiziell Abgerechnet worden.

Für Antworten bin ich im voraus schon dankbar.

Tschüß
Peter

hallo,

Ein Kunde erhält von einer Firma Baumaterial. Das Baumaterial
wird von einem Fahrer abgeholt (Lieferschein wurde vom Fahrer
unterschrieben).

das dürfte so üblich sein.

Rechnung wurde ordnungsgemäß ausgestellt aber nicht bezahlt.

Gegen den Mahnbescheid wird Einspruch eingelegt. Der Kunde
sagt das er die Ware nicht gegengezeichnet hat.

wenn der fahrer die ware im auftrag des empfängers abgeholt hat, dann dürfte er auch im (selben) auftrag unterschrieben haben.

Das ganze ist nun vor Gericht. Der Fahrer tritt als Zeuge für
die Firma an. Der Kunde bestreitet nicht das Baumaterial
geliefert worden ist.

dann scheint es ziemlich dumm, nicht bezahlen zu wollen.

anhand der diagrammscheiben des tachografen des lkw dürfte sich auch der weg von der ladestelle zur abladestelle detailiert nachvollziehen lassen.

Wenn die Firma ihr Geld nicht vor Gericht bekommt, kann die
Firma beim Zoll bzw. Finanzamt nachfragen wo das Baumaterial
verrechnet worden ist?

es ist nicht ersichtlich, warum die firma ihr geld nicht bekommen sollte. solche daten dürften dort nicht zur verfügung stehen.

Der Kunde ist Finanzbeamter und sollte eigentlich
eine ordentliche Buchführung haben. Es sind auch mehrere
Gewerke nicht offiziell Abgerechnet worden.

dafür interessiert sich dann vielleicht :wink: der dienstherr des beamten - und das sehr nachdrücklich.

lg dev

Hallo Devroye,

vielen Dank für Deine Antwort.

Der Fahrer (Bekannter vom Kunden) hatte einen Kombi,
also leider keine Tachoscheibe.

Der Kunde hat der Firma Firma bargeld angeboten
(Zitat Kunde „ob verbuchen oder nicht eigene Entscheidung“).
Natürlich mit nochmaligem Nachlass von ca. 30 %.
Die Firma ist natürlich nicht darauf eingegangen.
Dann Zitat Kunde „habe ich die Ware nicht erhalten“.
Die Firma ist ein Jungunternehmer die auf das Geld
angewiesen ist.

Die Firma hat bereits mit einigen Lieferanten des Kunden
gesprochen. Jede Firma hat und hatte Probleme mit der Zahlung.

Die Firma wird das Gerichtsurteil abwarten. Danach entscheiden
welche weiteren Schritte eingeleitet werden.

Wie soll ich den Satz „solche daten dürften dort nicht zur verfügung stehen“ verstehen?

Wie heisst der Spruch „Auf hoher See und vor Gericht…“

Tschüß
Peter

Der Kunde hat der Firma Firma bargeld angeboten
(Zitat Kunde „ob verbuchen oder nicht eigene Entscheidung“).
Natürlich mit nochmaligem Nachlass von ca. 30 %.
Die Firma ist natürlich nicht darauf eingegangen.
Dann Zitat Kunde „habe ich die Ware nicht erhalten“.

hört sich so an, als habe bereits bei der bestellung die absicht bestanden, die ware nicht (voll) zu bezahlen. scheint ein fall für die staatsanwaltschaft. …was leider der firma nicht notwendig geld bringt.

Wie soll ich den Satz „solche daten dürften dort nicht zur
verfügung stehen“ verstehen?

bezog sich auf zoll und finanzamt.