Unterschrift bei Kartenzahlung

Hallo!
Folgende Situation: In einem Geschäft möchte ein Kunde mit Karte bezahlen, dafür muss er eine/n Quittung/Kassenbon unterschreiben. Muss die Unterschrift auf der Quittung der auf der Karte ähneln, oder könnte er auch mit „XXX“ unterschreiben?
Über einen entsprechenden Gesetzestext, sofern es einen gibt, würde ich mich besonders freuen.
Vielen Dank!

Gruß,Darek88

Hi,
ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass die Unterschrift auf dem Beleg mit der auf der Karte übereinstimmen muss. Als Karteninhaber wird man schon im eigenen Interesse immer gleich unterschreiben.
Dafür glaube ich aber, dass das Geschäft sich weigern darf, den Kauf abzuwickeln, wenn die Unterschriften nicht übereinstimmen, wegen des Verdachts, dass der Käufer nicht der Karteninhaber ist.

Gruß
Nelly

Hallo,

Folgende Situation: In einem Geschäft möchte ein Kunde mit
Karte bezahlen, dafür muss er eine/n Quittung/Kassenbon
unterschreiben. Muss die Unterschrift auf der Quittung der auf
der Karte ähneln, oder könnte er auch mit „XXX“
unterschreiben?
Über einen entsprechenden Gesetzestext, sofern es einen gibt,
würde ich mich besonders freuen.

Das hat nichts mit Gesetzestexten sondern mit Vertragsbedingungen zu tun. Die Bank wird im Zweifelsfall die Lastschrift nur einlösen, wenn die Unterschrift stimmt (tatsächlich wird da üblicherweise nichts kontrolliert, aber wenn es eine Rücklastschrift gibt, wird das Thema interessant). Und da das Geschäft keine Lust darauf hat, dann leer auszugehen, wird es entsprechend darauf achten, seine Vertragspflichten gegenüber der Bank zu erfüllen, und im Zweifelsfall eben auch einen Beweis in der Hand zu haben, wenn es zu einem Widerspruch kommt.

Gruß vom Wiz

Ließt auch jemand, was er da unterschreibt?
Hallo,

Das hat nichts mit Gesetzestexten sondern mit
Vertragsbedingungen zu tun. Die Bank wird im Zweifelsfall die
Lastschrift nur einlösen, wenn die Unterschrift stimmt
(tatsächlich wird da üblicherweise nichts kontrolliert, aber
wenn es eine Rücklastschrift gibt, wird das Thema
interessant). Und da das Geschäft keine Lust darauf hat, dann
leer auszugehen, wird es entsprechend darauf achten, seine
Vertragspflichten gegenüber der Bank zu erfüllen, und im
Zweifelsfall eben auch einen Beweis in der Hand zu haben, wenn
es zu einem Widerspruch kommt.

du hast offensichtlich noch nie gelesen, was man da unterschreibt?

In erster Linie geht es darum, dass der Verkäufer von der Bank die Adressdaten des Kontoinhabers erfährt. Das erleichtert das Inkasso nämlich ungemein. Platzt die Lastschrift, muss die Bank im Regelfall dem Verkäufer gegenüber keinerlei Auskunft geben. Und eine Forderung auf dem Rechtsweg einzutreiben, wenn nur ein name und eine Kontonummer vorhanden ist, gestaltet sich ungemein kompliziert.

Gruß

S.J.

Hallo,

du hast offensichtlich noch nie gelesen, was man da
unterschreibt?

Doch, aber hast Du auch die Frage gelesen? Was Du da mit der Mitteilung der Daten des Kontoinhabers schreibst, ist ja alles richtig, nur was hat dies damit zu tun, dass die Unterschrift lesbar sein muss, und zum Kontoinhaber passen muss?

Gruß vom Wiz