Mietkosten von verstorbenen Angehörigen

Gude,

hat man als Angehöriger die Verpflichtung, offenstehende Mietforderungen bei einem Sterbefall begleichen zu müssen?

Danke im Vorraus

Moin, Jewgeni,

hat man als Angehöriger die Verpflichtung, offenstehende
Mietforderungen bei einem Sterbefall begleichen zu müssen?

als Erbe.

Gruß Ralf

hat man als Angehöriger die Verpflichtung, offenstehende
Mietforderungen bei einem Sterbefall begleichen zu müssen?

als Erbe.

Welches man auch ausschlagen kann. Dann aber alles und Fristen beachten.
Grüße
Ulf

Welches man auch ausschlagen kann. Dann aber alles und Fristen
beachten.

Oder Nachlassinsolvenz, auch hier Fristen beachten

Q-Gruß