folgende Situation: ein Azubi bekommt einen Anruf von einem Verlag, der ihm ein 3-monatiges Probe-Abo anbietet. Dieses ist kostenfrei. Nach diesen 3 freien Monaten kommt eine Rechnung für die nächsten 3 Monate…
Der Azubi weiß natürlich von nichts.
Ist so ein Vertrag überhaupt gültig, wenn er mit einem Azubi geschlossen wird und so völlig ohne Vertrag?
folgende Situation: ein Azubi bekommt einen
Anruf von einem Verlag, der ihm ein 3-monatiges Probe-Abo
anbietet. Dieses ist kostenfrei. Nach diesen 3 freien Monaten
kommt eine Rechnung für die nächsten 3 Monate…
Ob Azubi oder Manager, ob viel Geld oder wenig: Verträge sind dazu da eingehalten zu werden.
Der Azubi weiß natürlich von nichts.
Vielleicht versucht er es mal mit Denken. Es wird niemand etwas geschenkt.
Und lesen. Lesen hat auch noch nie geschadet. Irgendetwas hat er mit dem Probe-Abo bekommen. Irgendwo steht, dass das Probeabo rechtzeitig gekündigt wird und irgendwo steht, dass rechtzeitig gekündigt werden muss, da sich sonst das Abo und dann kostenpflichtig wird.
Ist so ein Vertrag überhaupt gültig, wenn er mit einem Azubi
geschlossen wird und so völlig ohne Vertrag?
Verträge bedürfen keiner Form. Also sind auch mündlich am Telefon geschlossene Verträge gültig.
Danke für die rasche Antwort, auch wenn sie nicht wirklich hilft.
„Der Azubi weiß natürlich von nichts.“
Der Azubi ist sich nicht im klaren darüber einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
„Ist so ein Vertrag überhaupt gültig, wenn er mit einem Azubi
geschlossen wird und so völlig ohne Vertrag?“
Soll heißen: es liegt kein richtiger Vertrag oder Angebot was auch immer vor.
Das nächste mal bitte ein wenig mehr Zeit nehmen für die Antwort und weniger Interjektionen verwenden, die wirken nicht sonderlich schlau.
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Der Azubi ist sich nicht im klaren darüber einen Vertrag
abgeschlossen zu haben.
Darauf kommt es nicht an. Es kommt nur darauf an, OB er einen abgeschlossen hat. Leider hast du kein Wort dazu verloren, wie er sich am Telefon verhalten hat. Wenn er das Abo nicht haben wollte, hat er auch keinen Vertrag. So einfach kann Recht sein.
Soll heißen: es liegt kein richtiger Vertrag oder Angebot was
auch immer vor.
Was wäre denn ein „falscher“ Vertrag?
Das nächste mal bitte ein wenig mehr Zeit nehmen für die
Antwort und weniger Interjektionen verwenden, die wirken nicht
sonderlich schlau.
Ach, weißt du, mir ist es ziemlich egal, ob ich auf dich schlau wirke.
Also, es liegt kein Vertrag in schriftlicher Form vor. Der
Azubi ist über 18
Es liegt also keine VertragsURKUNDE vor. Ein Vertrag kann ja trotzdem vorliegen, denn ein Vertrag ist nicht mehr und nicht weniger als eine Einigung.
Wenn der Azubi volljährig ist, ist er auch voll geschäftsfähig. Von jemandem, der Wörter wie „Interjektion“ kennt, sollte man doch erwarten, dass er das weiß. Warum um alles in der Welt sollte jemand, nur weil er eine Ausbildung macht, anderen Regeln unterworfen sein als der Rest der Bevölkerung?
Ob der Vertrag gültig ist, hängt damit nur noch von der Frage ab, ob der Azubi denn zugestimmt hat (Vertrag) oder nicht (kein Vertrag).
Darauf kommt es nicht an. Es kommt nur darauf an, OB er einen
abgeschlossen hat. Leider hast du kein Wort dazu verloren, wie
er sich am Telefon verhalten hat. Wenn er das Abo nicht haben
wollte, hat er auch keinen Vertrag. So einfach kann Recht
sein.
Hallo, Levay,
nur um ganz sicher zu gehen: Hat der Azubi das „Schnupperangebot“ genutzt, kann man davon ausgehen, dass der Vertrag geschlossen ist?
Wie sollte er die zum Vertragsschluss notwendige
Willenserklärung abgegeben haben, wenn ihm nicht klar war,
dass es um einen Vertrag geht?
Die rechtliche Einstufung ist doch völlig irrelevant. Entweder hat er gesagt, dass er das Abo zu diesen und jenen Konditionen nimmt, oder er hat es eben nicht gesagt. In einem Fall liegt ein Vertrag vor, im anderen nicht. Ob nun der Auszubildende ein Abo als Vertrag qualifiziert, spielt keine Rolle.
Viel mehr kann man dazu leider nicht sagen, weil der Fragesteller seine kryptischen Äußereungen nicht näher erläutern möchte. Was er genau meint, ist ja relativ offen.
folgende Situation: ein Azubi bekommt einen
Anruf von einem Verlag, der ihm ein 3-monatiges Probe-Abo
anbietet. Dieses ist kostenfrei. Nach diesen 3 freien Monaten
kommt eine Rechnung für die nächsten 3 Monate…
Ist so ein Vertrag überhaupt gültig, wenn er mit einem Azubi
geschlossen wird und so völlig ohne Vertrag?
Wenn ein Vertrag geschlossen wird dann ist er gültig. Verträge können auch mündlich geschlossen werden oder, wie früher und in anderen Teilen der Erde immernoch, per Handschlag.
Eine Unterschrift, Fingerabdruck oder Netzhautscan sind nicht nötig.
Bei solch Angeboten hat der Azubi (wie jeder andere auch) ein 14 tägiges Widerrufsrecht, und innerhalb der kostenlosen 3 Monate kann er auch zu jedem Zeitpunkt kündigen. Danach muss wohl die, vertraglich festgesetze, Kündigungsfrist eingehalten werden (bei dem Fall wohl 3 Monate).
Was ich mich eher frage, wenn der Azubi nicht alle Informationen erhielt über Widerrufsrecht und Kündigungsfristen, ist das nicht rechtswidrig? Im Versandhandel müssen dem Verbraucher doch auch die AGB vorliegen und eine Belehrung stattfinden bevor der Vertrag fest ist.
Wer steht in der Beweispflicht wenn die Verbraucherseite sagt „Hab ich nix von gehört“ und die andere „Doch wurde ihm mitgeteilt“?
was mich interessieren würde: darf ein Azubi eigentlich Verträge im Namen seiner Firma abschließen? Wenn ich für jemanden einen Vertrag schließen möchte, benötige ich doch normalerweise eine Vollmacht. Gilt das hier nicht? Bei Telekomunikationsverträgen beispielsweise, wird sogar ein Handelsregisterauszug verlangt und nur die dort Zeichnungsberechtigten dürfen unterschreiben.
Gruß
Tina
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Der Azubi hat lediglich einer kostenloses Testausgabe der Zeitschrift zugestimmt und war sich nicht im klaren darüber, dass nach Ablauf einer Frist automatisch ein Vertrag ausgelöst wird.
Ich dachte, man hätte vielleicht eine Chance den Vertrag als ungültig zu anzusehen, da er mit einem Azubi (der nicht dazu befugt ist Verträge abzuschließen).