Wer zahlt hat Recht? Oder der Auftraggeber?

Nehmen wir an Hans ist bei WalterGmbh in einem Handwerksbetrieb angestellt. Hans schaltet whärend dieser Zeit eine Anzeige, dass er ein engagierter Junger Handwerker ist, bei der WalterGmbh arbeitet und Kunden sucht.

Den Chef der WalterGmbh freut dieses Egagement sehr. Die Anzeige/Profil ist komplett von Hans gemacht und auch von seinem privat Konto bezahlt worden lediglich die Rechnung hat er aus steuerlichen Gründen auf die WalterGmbh ausstellen lassen.

Hans hat irgendwann beschlossen bei der WalterGmbh zu kündigen und sich selbständig zu machen. Sein alter Chef von der WalterGmbh ist davon nicht zu sehr begeistert und fordert, dass er die alte Anzeige komplett löscht. Engagierterweise hat Herr WalterGmbh sich bereits mit dem Argument, dass der Auftrag von seiner Firma kam, dafür eingesetzt, dass die Anzeige von Hans rausgenommen wurde.

Sein Chef argumentiert, dass der Auftrag ja von seiner Firma kam und (rechnung war ja auf die Firma!) und damit jederzeit rausgenommen werden könnte! Die Anzeige bezieht sich übrigens nur auf Hans und hat nichts mit der WalterGmbh zu tun sein Chef gönnt es ihm einfach nur einfach nicht…und möchte ihm jetzt das Leben schwer machen.

Frage: Hat Walter recht mit seinen Behauptungen?
Oder ist es das Recht von Hans, der die Rechnung von seinem privat Konto bezahlt hat`?

Freu mich auf eure Infos - Liebe Grüße
Tanja Simon

Hallo erstmal,

sorry, aber was ist das denn für eine kuriose Geschichte? Ein x-beliebiger Mitarbeiter schaltet ohne Rücksprache mit der Geschäftsführung Anzeigen für die Firma, in denen er selbst auftritt, und lässt dann aber die Rechnungen an die Firma gehen? Und jetzt will er die auch noch weiterlaufen lassen, obwohl er die Firma verlässt?

Cheffe alleine ist für die Außendarstellung des Unternehmens verantwortlich. Schon die Anzeigenschaltung ohne Absprache geht gar nicht. Dann auch noch die Rechnung an die Firma gehen lassen, reicht schon fast für eine Kündigung. Und was soll jetzt das Beharren darauf, dass die Werbung auch nach Austritt des Mitarbeiters weiterlaufen soll? Klingt schon schräg, und rechtlich ist die Sache klar: Cheffe bestimmt, wie das Unternehmen beworben wird.

Gruß vom Wiz