Unterschied Umgang mit dem Kind + elterliche Sorge

Hallo,

wo ist der Unterschied zwischen dem „elterlichen Umgang mit dem Kind“ nach der Scheidung (BGB §§ 1632) einerseits und der elterlichen Sorge andererseits? (BGB 1671 + 1672)?

Hallo,

wo ist der Unterschied zwischen dem „elterlichen Umgang mit
dem Kind“ nach der Scheidung (BGB §§ 1632) einerseits und der
elterlichen Sorge andererseits? (BGB 1671 + 1672)?

Wenn Du die elterliche Sorge gemeinsam mit dem Exparter/in hast, kann es sein das Du gar kein Recht auf elterlichen Umgang hat das kommt auf die Auslegung des Richters an. Auslegungssache also die Sorge muß den Umgang nicht einschließen.

Hallo,

wo ist der Unterschied zwischen dem „elterlichen Umgang mit
dem Kind“ nach der Scheidung (BGB §§ 1632) einerseits und der
elterlichen Sorge andererseits? (BGB 1671 + 1672)?

Hallo,

ein Elernteil - auch ohne Sorgerecht - hat im Normalfall in Umgangsrecht. Dieses wird nur ausgeschlossen, wenn dabei
das Kindeswohl gefährdet wäre - Beispiel, wenn es von diesem Elternteil sexuell missbraucht wurde.

Sorgerecht bedeutet, dass man für das Kind auch zur Sorge berechtigt ist. Bei gemeinsamer Sorgeberechtigung mitbestimmt welche Schule das Kind besucht, ob die abstehenden Ohren operiert werden dürfen oder nicht und ob von den Mieteinnahmen aus dem Mietshaus (das dem Kind gehört) das Geld in Aktien oder neuen Häusern angelegt wird. Das waren so ein paar Beispiele.

Nie das gemeinsame Sorgerecht abgeben, wenn ein großzügigeres Umgangsrecht versprochen wird. Die Erfahrungen zeigen, dass ohne gemeinsames Sorgerecht der Umgang noch weniger funktioniert als mit. Versprechen kann man nämlich auch brechen.

Sorgerecht ist kein Tauschobjekt, sondern auch eine Pflicht für das gemeinsame Kind da zu sein.

Gruß
Ingrid

Danke
Hallo,

ich danke den Antwortenden für ihre Ausführungen!