Huhu!
Nehmen wir mal an, jemand will 100 EUR einklagen. Der Beklagte
kann sich beim Amtsgericht ja auch selber verteidigen. Ist das
ratsam? Wenn der Beklagte sich einen Anwalt nimmt, kommen
sicherlich so hohe Rechtskosten selbst bei einem Vergleich
zustande, daß er die strittigen 100 EUR auch gleich bezahlen
kann.
Also: Bei einem Zivilprozess mit Verhandlung und Vergleichsabschluss (wobei die Kosten gegeneinander aufgehoben werden) kostet der eigene Anwalt:
32,50 - Verfahrensgebühr
30,00 - Terminsgebühr
25,00 - Einigungsgebühr
17,50 - Auslagenpauschale
19,95 - Umsatzsteuer
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124,95
Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von EUR 12,50.
Nimmt der Beklagte sich keinen Anwalt, muß er aber doch
eher damit rechnen, daß der Kläger bzw. dessen Anwalt keinen
Vergleich mitmacht, denn gegen einen „Rechtslaien“ hat man bei
Gericht leichtes Spiel.
Geht die Klageforderung in voller Höhe durch und kommt es zum Urteil, zahlt der Beklagte an die Gegenseite:
32,50 - Verfahrensgebühr
30,00 - Terminsgebühr
12,50 - Auslagenpauschale
14,25 - Umsatzsteuer
_____
89,25
Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von EUR 75(!)
Oder sehe ich das falsch? Das ist doch
eine Zwickmühle, in der der Beklagte aus finanzieller Sicht
gar nicht raus kommt.
Doch, es gibt einen Ausweg. Es gibt nämlich nicht nur Anwälte, die „sich nehmen lassen“, im Termin neben dem Beklagten sitzen und einen Vergleich abnicken, die allermeisten sind durchaus in der Lage, anhand der Klageschrift und der Erzählungen des Beklagten die Erfolgsaussichten der Klage beurteilen zu können. Warum sollte es dann also zum Prozessvergleich kommen, wenn der Anwalt dem Beklagten auch vorher schon raten kann, die ganze Summe/einen Teil/gar nichts anzuerkennen und das Verfahren so vielleicht sogar ohne mündliche Verhandlung zu einem vorzeitigen Ende zu führen? Die Anwälte haben nämlich die gleiche Ausbildung wie die Richter, ein bisschen Ahnung haben die durchaus.