Hallo liebe Expertinnen und Experten,
ich stelle folgenden fiktiven Fall zur Diskussion.
Ein Arbeitgeber übergibt einem Mitarbeiter einen Generalschlüssel für sein Firmengebäude. Der Arbeitnehmer benötigt diesen, damit gewährleistet ist, dass er seinen Arbeitsplatz im Gebäude erreichen kann und sich auch im Haus frei bewegen kann. Ohne diese Bewegungsfreiheit könnte er die ihm übertragenen Arbeiten nicht erledigen.
Dieser Mitarbeiter verliert nun den Schlüssel.
Der Arbeitgeber ersetzt deshalb aus Sicherheitsgründen alle Schlösser und Schlüssel. Die Kosten will er dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen.
Meine Meinung dazu: Es handelt sich hier um einen unentgeltlichen Leihevertrag. Der Arbeitnehmer wollte - als er den Schlüssel in Empfang nahm - sicherlich nicht generell die Haftung bei Verlust des Schlüssels übernehmen. Ich unterstelle das auch der Arbeitgeber dies nicht erwarten konnte.
Insofern ist nach meiner Auffassung die Haftung des Arbeitnehmers auf den Fall der „groben Fahrlässigkeit“ oder des „Vorsatzes“ beschränkt.
Sehe ich das so richtig? Anderen Meinungen?
Danke!
Andi
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