Unentgeltlicher Leihevertrag? Haftung?

Hallo liebe Expertinnen und Experten,

ich stelle folgenden fiktiven Fall zur Diskussion.

Ein Arbeitgeber übergibt einem Mitarbeiter einen Generalschlüssel für sein Firmengebäude. Der Arbeitnehmer benötigt diesen, damit gewährleistet ist, dass er seinen Arbeitsplatz im Gebäude erreichen kann und sich auch im Haus frei bewegen kann. Ohne diese Bewegungsfreiheit könnte er die ihm übertragenen Arbeiten nicht erledigen.

Dieser Mitarbeiter verliert nun den Schlüssel.

Der Arbeitgeber ersetzt deshalb aus Sicherheitsgründen alle Schlösser und Schlüssel. Die Kosten will er dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen.

Meine Meinung dazu: Es handelt sich hier um einen unentgeltlichen Leihevertrag. Der Arbeitnehmer wollte - als er den Schlüssel in Empfang nahm - sicherlich nicht generell die Haftung bei Verlust des Schlüssels übernehmen. Ich unterstelle das auch der Arbeitgeber dies nicht erwarten konnte.

Insofern ist nach meiner Auffassung die Haftung des Arbeitnehmers auf den Fall der „groben Fahrlässigkeit“ oder des „Vorsatzes“ beschränkt.

Sehe ich das so richtig? Anderen Meinungen?

Danke!

Andi

Hallo Andi,

nach deiner Schilderung glaube ich, daß Du mit Deinem Ansatz (Entleihe) falsch liegst. Es dürfte sich eher um die Überlassung von Arbeitsmaterialien handeln und der Schadensersatzanspruch sich nach der entsprechenden arbeitsrechtlichen Rechtsprechung richten.
Daher wäre die Verschiebung eins weiter unten („Arbeitsrecht“) m. E. sinnvoller.

&Tschüß

Wolfgang

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Danke Wolfgang!

Habe meinen „Fall“ dort nochmal eingestellt.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Übergabe des Schlüssels nicht im Arbeitsvertrag geregelt wird und deshalb ein eigenständiger Leihvertrag ausgelöst wird.

Aber es ist schon nachvollziehbar, dass es sich um „Arbeitsmaterial“ im weitesten Sinne handelt. Die Übergabe steht ja im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

Ich bin auf die nächste Antwort gespannt :wink:.

Andi