§ 24b EStG -- Freibetrag Alleinerziehende ab wann?

Liebe ExpertInnen,

in § 24 b EStG (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) ist geregelt, dass alleinstehende Steuerpflichtige einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro pro Kalenderjahr geltend machen können. Unklar ist mir, wie sich der Entlastungsbetrag errechnet, wenn jemand unterjährig alleinerziehend wird.

In § 24b Abs. 3 EStG heißt es: „Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen […] nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel“.

Frage: Wenn jemand z.B. am 14. Februar alleinerziehend wird, bekommt er den Freibetrag dann für die Monate Feb-Dez oder Mrz-Dez?

Zusatzfrage: Wie ist eigentlich der Begriff „voller Monat“ definiert? Gibt es da eine generelle Definition oder ist das unterschiedlich je nach Gesetz?

Für Eure Antworten bedankt sich ganz herzlich
die Anne aus dem Wilden Süden

Guten Morgen Anne,

in § 24 b EStG (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) ist
geregelt, dass alleinstehende Steuerpflichtige einen
Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro pro Kalenderjahr
geltend machen können. Unklar ist mir, wie sich der
Entlastungsbetrag errechnet, wenn jemand unterjährig
alleinerziehend wird.

In § 24b Abs. 3 EStG heißt es: „Für jeden vollen
Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen […] nicht
vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein
Zwölftel“.

Frage: Wenn jemand z.B. am 14. Februar alleinerziehend wird,
bekommt er den Freibetrag dann für die Monate Feb-Dez oder
Mrz-Dez?

Zusatzfrage: Wie ist eigentlich der Begriff „voller Monat“
definiert? Gibt es da eine generelle Definition oder ist das
unterschiedlich je nach Gesetz?

ich bin zwar keine Steuerexpertin, aber für mich stellt sich hier diese Frage nicht. Da nach dem Wortlaut ausdrücklich auf den (vollen) „Kalendermonat“ abgestellt wird, müsste m. E. bei Berechnung der Minderung des Entlastungsbetrags auch auf den Kalendermonat abgestellt werden. Im Beispielsfall würde damit der Freibetrag für die Monate März bis Dezember zustehen.

Aber wie gesagt (äh: geschrieben), ich bin keine Expertin. Vielleicht melden sich ja noch welche und korrigieren mich ggf. Ansonsten könntest Du auch noch mal im Steuerbrett nachfragen.

Lieben Gruß

Trillian