(Haftpflicht)schäden durch Kinder

Hallo,

die Kollegen sind da unterschiedlicher Meinung…

Kinder im Straßenverkehr:
http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/service/archiv…

http://dejure.org/gesetze/BGB/832.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

Jetzt angenommen, ein Kind unter 7 verursacht einem Dritten einen Schaden (kann auch einer aus dem privaten Bereich sein).

(Kann hier schon eine Unterscheidung fahrlässig/Vorsatz gemacht werden?
Einmal Aufsichtspflicht verletzt…einmal nicht…)

Wer zahlt den Schaden? Es heißt zwar immer, dass Kinder nicht verantwortlich gemacht werden können…an deren Stelle würden dann immer die Eltern treten.

Oder anders gefragt, wenn das Kind nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wer zahlt dann den Schaden?

Wie siehts aus im Falle das Kind sei 9 oder 10 und verursacht einem Dritten einen Schaden? (nehmen wir an einen solchen, bei dem eine Haftpflicht nicht zahlen würde)
Wer muss dafür aufkommen?

Wie siehts denn wirklich aus?

Danke und Gruß
Maja

Hallo,

(Kann hier schon eine Unterscheidung fahrlässig/Vorsatz
gemacht werden?
Einmal Aufsichtspflicht verletzt…einmal nicht…)

Dies ist eigentlich nur interessant, wenn die Eltern den Schaden den das Kind verursacht hat, ihrer Haftpflichtversicherung melden wollen. Die zahlt bei Schäden, die durch Kinder die Jünger als 7 Jahre sind, nur bei einer nachgewiesenen Aufsichtspflicht der Eltern od. Betreuungsperson.

Wer zahlt den Schaden? Es heißt zwar immer, dass Kinder nicht
verantwortlich gemacht werden können…an deren Stelle würden
dann immer die Eltern treten.

Das ist so nicht richtig. Eltern haften nicht für die Schäden der Kinder.

Oder anders gefragt, wenn das Kind nicht zur Verantwortung
gezogen werden kann, wer zahlt dann den Schaden?

Wenns für den geschädigten ganz dumm läuft, bleibt der auf seinem Schaden sitzen. Er kann natürlich das Kind in einem Zivilprozess auf die Schadensregulierung verklagen.

Wie siehts aus im Falle das Kind sei 9 oder 10 und verursacht
einem Dritten einen Schaden? (nehmen wir an einen solchen, bei
dem eine Haftpflicht nicht zahlen würde)
Wer muss dafür aufkommen?

Rein rechtlich das Kind selber.

Wie siehts denn wirklich aus?

Danke und Gruß
Maja

Hallo Andreas,

(Kann hier schon eine Unterscheidung fahrlässig/Vorsatz
gemacht werden?
Einmal Aufsichtspflicht verletzt…einmal nicht…)

Dies ist eigentlich nur interessant, wenn die Eltern den
Schaden den das Kind verursacht hat, ihrer
Haftpflichtversicherung melden wollen. Die zahlt bei Schäden,
die durch Kinder die Jünger als 7 Jahre sind, nur bei einer
nachgewiesenen Aufsichtspflicht der Eltern od.
Betreuungsperson.

und nicht haftpflichtversicherte Eltern wären dem Geschädigten gegenüber nicht ersatzpflichtig? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Wenns für den geschädigten ganz dumm läuft, bleibt der auf
seinem Schaden sitzen. Er kann natürlich das Kind in einem
Zivilprozess auf die Schadensregulierung verklagen.

Davon entsteht aber auch keine Ersatzpflicht. Genauso gut könnte ein Autobesitzer den Marder von letzter Nacht auf Ersatz des durchgeknabberten Bremsschlauchs verklagen.

Wie siehts aus im Falle das Kind sei 9 oder 10 und verursacht
einem Dritten einen Schaden? (nehmen wir an einen solchen, bei
dem eine Haftpflicht nicht zahlen würde)
Wer muss dafür aufkommen?

Rein rechtlich das Kind selber.

Wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlen will, kümmert sie sich ggf. gerne auch darum, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Gruß, Karin

Hallo,

und nicht haftpflichtversicherte Eltern wären dem Geschädigten
gegenüber nicht ersatzpflichtig? Das kann ich mir nicht
vorstellen.

So ist es aber: http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

Wenns für den geschädigten ganz dumm läuft, bleibt der auf
seinem Schaden sitzen. Er kann natürlich das Kind in einem
Zivilprozess auf die Schadensregulierung verklagen.

Davon entsteht aber auch keine Ersatzpflicht.

So ist es. Klagen kostet da nur Geld und bringt genau gar nichts.

Wie siehts aus im Falle das Kind sei 9 oder 10 und verursacht
einem Dritten einen Schaden? (nehmen wir an einen solchen, bei
dem eine Haftpflicht nicht zahlen würde)
Wer muss dafür aufkommen?

Rein rechtlich das Kind selber.

Kommt drauf an.
Gruß
loderunner (ianal)

und nicht haftpflichtversicherte Eltern wären dem Geschädigten
gegenüber nicht ersatzpflichtig? Das kann ich mir nicht
vorstellen.

Warum denn nicht?

Eltern haften niemals für ihre Kinder, sondern - wenn überhaupt - für eigenes Verschulden. Ob sie haftpflichtversichert sind, spielt sowieso keine Rolle.

Levay

Wer muss dafür aufkommen?

Rein rechtlich das Kind selber.

Kommt drauf an.

Worauf (nur so interessehalber)?

Gruß
loderunner (ianal)

Auch Gruß
Andreas

Hallo,

Wer muss dafür aufkommen?

Rein rechtlich das Kind selber.

Kommt drauf an.

Worauf (nur so interessehalber)?

Siehe wiederum: http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html, speziell die Absätze 2 und 3.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo levay,

Eltern haften niemals für ihre Kinder, sondern - wenn
überhaupt - für eigenes Verschulden. Ob sie
haftpflichtversichert sind, spielt sowieso keine Rolle.

Bisher war ich da der gleichen Meinung wie Du…

Nun steht hier (Kinder und Verkehr):
http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/service/archiv…
Zitat:"Das LG Koblenz hat hierzu unter dem Aktenzeichen 14 S 153/03 entschieden, dass ein 9-jähriger Junge gleichwohl für den Schaden aufkommen muss, den dieser mit seinem Fahrrad an einem parkenden Pkw angerichtet hat, weil ein parkendes Fahrzeug nicht aktiv am Straßenverkehr teil nimmt.

Und der BGH führt hierzu aus, dass die Regelung des § 828 BGB nicht für den ruhenden Verkehr gilt, sondern Kinder nur bei Unfällen im fließenden Verkehr von einer Schadensersatzpflicht ausnimmt.
Kinder, die in der Nähe von parkenden Autos spielen, sind im Gegensatz zum fließenden Verkehr keinen speziellen Gefahren ausgesetzt und auch nicht durch die jeweilige Situation überfordert.

Eltern von Kindern unter 10 Jahren sind somit haftbar, wenn deren Kinder beim Spielen Schäden an parkenden Autos verursachen."

http://dejure.org/gesetze/BGB/829.html

In irgendeiner Begründung kam sogar:
http://dejure.org/gesetze/BGB/831.html ins Spiel und jetzt bin ich völlig verunsichert und mein Weltbild verrutscht :o/

Wäre nett, wenn Du mir da weiterhelfen könntest.

Danke und Gruß
Maja

oder hier:
http://www.123recht.net/Elternhaftung-f%C3%BCr-Sch%C…

Ich sehe keinen Widerspruch zu meinen Ausführungen. Im Übrigen vertrete ich hier keine „Meinung“, sondern ich sage nur, was sich ganz klar aus dem Gesetz ergibt. Und wenn das in den von dir genannten Quellen vielleicht auch unglücklich formuliert sein mag: Es stimmt nicht, dass Eltern für ihre Kinderhaften. Es stimmt nicht, stimmt nicht, stimmt nicht. Sie haften ALLENFALLS für eigenes Verschulden, nämlich eine Aufsichtspflichtverletzung. Du wirst mir kein Urteil, schon gar kein höchstrichterliches, zeigen können, in dem etwas anderes steht.

Levay

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Danke (owT)
.

Hallo Levay,

und nicht haftpflichtversicherte Eltern wären dem Geschädigten
gegenüber nicht ersatzpflichtig? Das kann ich mir nicht
vorstellen.

Warum denn nicht?

Eltern haften niemals für ihre Kinder, sondern - wenn
überhaupt - für eigenes Verschulden. Ob sie
haftpflichtversichert sind, spielt sowieso keine Rolle.

leider hast Du den wichtigsten Teil gelöscht, nämlich die Behauptung, dass eine Aufsichtspflichtverletzung nur dann relevant sei, wenn es um eine Haftpflichtversicherung gehe.

Da bin ich durchaus der Ansicht, dass eine Aufsichtspflichtverletzung einen Anspruch gegen die Eltern auch dann begründet, wenn keine Haftpflichtversicherung besteht.

Gruß, Karin

Hallo,

und nicht haftpflichtversicherte Eltern wären dem Geschädigten
gegenüber nicht ersatzpflichtig? Das kann ich mir nicht
vorstellen.

So ist es aber: http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

auch Dir sei meine Antwort an Levay empfohlen. Es ging darum, wann eine Aufsichtspflichtverletzung durch die Eltern zu einer Ersatzpflicht führen könne.

Gruß, Karin

Ich sehe keinen Widerspruch zu meinen Ausführungen. Im Übrigen
vertrete ich hier keine „Meinung“, sondern ich sage nur, was
sich ganz klar aus dem Gesetz ergibt. Und wenn das in den von
dir genannten Quellen vielleicht auch unglücklich formuliert
sein mag: Es stimmt nicht, dass Eltern für ihre Kinderhaften.
Es stimmt nicht, stimmt nicht, stimmt nicht. Sie haften
ALLENFALLS für eigenes Verschulden, nämlich eine
Aufsichtspflichtverletzung. Du wirst mir kein Urteil, schon
gar kein höchstrichterliches, zeigen können, in dem etwas
anderes steht.

ich will Dich doch gar nicht widerlegen *herrgottnochmal* ich wills doch selbst nur kapieren…

dann frage ich eben mal andersherum:

In welchen Fällen bleibt der geschädigte Dritte auf seinem Schaden sitzen?

Wenn die Eltern für ihre Aufsichtspflichtverletzung haften, was bedeutet das dann?

Ich will Dich wirklich nicht ärgern…

Gruß
Maja

In welchen Fällen bleibt der geschädigte Dritte auf seinem
Schaden sitzen?

Wenn es niemandem gibt, dem dieser Schaden zurechenbar ist und der insoweit auch rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Nicht immer, wenn ein Kind etwas anstellt, hat auch jemand vorwerfbar seine Aufsichtspflicht verletzt.

Wenn die Eltern für ihre Aufsichtspflichtverletzung haften,
was bedeutet das dann?

Dann sind sie dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Levay

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Hallo,
wenn eine entsprechende (spezielle, nicht jede) Haftpflichtversicherung besteht, würde auch ohne Aufsichtspflichtverletzung bei Kindern jünger als 7Jahre bezahlt.

Offensichtlich haben wir aneinander vorbei geredet.
Gruß
loderunner (ianal)

Da bin ich durchaus der Ansicht, dass eine
Aufsichtspflichtverletzung einen Anspruch gegen die Eltern
auch dann begründet, wenn keine Haftpflichtversicherung
besteht.

Ich schrieb ja bereits, dass das Bestehen einer Haftpflichtversicherung überhaupt rein gar nichts mit der Haftung zu tun hat.

Levay

Damit kann ich jetzt etwas anfangen, danke!

Damit kann ich jetzt etwas anfangen, danke!

Immer gern.

Levay

  • der überlegt, ob er noch mal einwirft, dass manchmal Kinder für ihre Eltern haften; aber das wäre wohl nun zu kompliziert -
  • der überlegt, ob er noch mal einwirft, dass manchmal Kinder
    für ihre Eltern haften; aber das wäre wohl nun zu kompliziert

Nur zu, tu Dir keinen Zwang an, ich lerne gerne…vor allem dann, wenn man mich neugierig macht.