Hallo,
angenommen, für ein Kind wird von irgendjemand ein Sparkonto angelegt. Die Mutter ist alleinerziehend, und somit alleine verfügungsberechtigt.
Sie lebt von Hartz 4, nun kommt das Amt und stellt alle Zahlungen ein, denn es ist verwertbares Vermögen da.
Die Frau geht zur Bank und will das Konto auflösen. Hat aber keine Sparurkunde. Dort wird ein Auflösungsvertrag aufgesetzt. Dieser wird 3 Monate ausgehängt, dann gibt das Amtsgericht das Konto frei.
Nun kommt über ein Jahr später ein Verwandter der die Urkunde hat, und will die Mutter wegen betrug anzeigen.
Hat das eine Chance?
Hallo!
Hat das eine Chance?
Ja, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Mutter wusste, wer das Sparbuch hatte, dann wird sie wohl eine Anklage wegen Betrugs zu befürchten haben.
Wie soll dass nachgewiesen werden? Angenommen, die Frau denk Herr X hat das sparbuch, ruft Herr X an, und fragt dannach. Herr X ist starker Alkoholiker, und total betrunken am tel, lallt nur, und sagt, er wisse von nix!?
Wie kann hier was bewiesen werden??
Hallo,
Hallo!
angenommen, für ein Kind wird von irgendjemand ein Sparkonto
angelegt. Die Mutter ist alleinerziehend, und somit alleine
verfügungsberechtigt.
–> das Konto lautet auf das Kind, also musste die Mutter mitunterschreiben. Wer das Konto anlegt und wer einzahlt spielt keine Rolle.
Sie lebt von Hartz 4, nun kommt das Amt und stellt alle
Zahlungen ein, denn es ist verwertbares Vermögen da.
Die Frau geht zur Bank und will das Konto auflösen. Hat aber
keine Sparurkunde. Dort wird ein Auflösungsvertrag aufgesetzt.
Dieser wird 3 Monate ausgehängt, dann gibt das Amtsgericht das
Konto frei.
–> Dieses Aufgebotsverfahren wird veranlasst, damit sich der Besitzer der Urkunde melden kann. Meldet sich keiner, wird die Urkunde als kraftlos erklärt.
Nun kommt über ein Jahr später ein Verwandter der die Urkunde
hat, und will die Mutter wegen betrug anzeigen.
Hat das eine Chance?
–> Ein Verwandter? Welches Recht soll er an dem Konto (das ja auf das Kind lautet) haben? Die Mutter ist die gesetzliche Vertreterin und nur sie darf verfügen (selbstverständlich kann sie einem Dritten Vollmacht geben, was aber am Kontoinhaber nichts ändert).
–> ich spinne mal den Fall anders: Konto lautet auf Kind, Onkel findet bei Besuch ein Sparbuch, nimmt es an sich, und behauptet später, dass die Mutter betrügerisch wie sie ist, das Sparkonto aufgelöst hat… macht keinen Sinn? Genau!
–> Hier ist ein Betrug nicht erkennbar, da der Verwandte kein Gläubiger war. Er war lediglich im Besitz der Urkunde.
Grüße
Deli