Kann eine Unterschrift auf einem Lieferschein nichtig sein? Bspw. Thema Klärgrubenentleerung. Laut Eichamt gibt es eine Sondergenehmigung, daß die „Jauchepumper“ nicht geeicht sein müssen. Sprich: die können bspw. 2,5m³ entleeren und dennoch 4,0m³ berechnen. Der Hausbesitzer quittiert den Lieferschein mit 4,0m³ und der Fahrer fährt ab. Unmittelbar danach misst der Hausbesitzer den Wasserstand in der Klärgrube mit einem unabhängigen Zeugen nach und stellt eine Differenz von 1,5m³ fest! Ist Zeuge + Fotos der deutlich bessere Beweis, als die Unterschrift auf dem Lieferschein? Ist das möglicherweise eine Straftat, die der Fahrer begangen hat? Die Abweichung ist ja hier sehr deutlich.
Straftat, die der Fahrer begangen hat? Die Abweichung ist ja
hier sehr deutlich.
Hallo,
wenn jemand lediglich die Menge anhand der nicht geeichten „Jauchepumpe“ abgelesen und notiert hat, ist es natürlich keine Straftat.
Weshalb wird eigentlich erst immer hinterher etwas kontrolliert und nicht vor einer Unterschrift?
In diesem Brett tritt dieses Verhaltensmuster m.E. überproportional häufig auf.
Weshalb wird eigentlich erst immer hinterher etwas
kontrolliert und nicht vor einer Unterschrift?
In diesem Brett tritt dieses Verhaltensmuster m.E.
überproportional häufig auf.
Ich stell mir grad vor die der Klärgrubenbesitzer zum Pumpenführer, als jener kurz vor Abfahrt den Wisch zum unterschreiben vor die Nase hält, sagt: „Einen Augenblick noch, ich messe nur mal eben nach ob das auch stimmt mit der Menge“. Oder weiterführend stelle ich mir vor wie der Pumpenführer-Chef schaut wenn er gesagt bekommt warum die Tagestour länger dauerte, weil nämlich alle Leute heute mal kontrollieren wollten bevor sie unterschrieben.
Das dürfte wohl ein Strukturproblem eher sein als dass die Leute nicht gerne kontrollieren wollten.
Ich weiss der Beitrag hilft nicht wirklich, wollte das trotzdem schreiben, kann dann meinetwegen auch gelöscht werden.
Weil man Volumina ziemlich schlecht schätzen kann und das einem dann doch komisch vorkam. Dann vergleicht man, wie viel das letzte mal berechnet wurde und denkt, daß der Wasserstand doch sehr viel niedriger war… Gut, vorher messen hätte Ärger erspart. Kann man auf das Konto „Erfahrung“ buchen. Dennoch steht die Frage: Ist Zeuge und Fotos beweiskräftiger als die Unterschrift auf dem Lieferschein?
Gruß und Danke,
Jörg
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Hm, Abwasserentsorgung unterliegt doch einer Art „halbstaatlichen“ Kontrolle. Dem gegenüber hat man sicherlich ein höheres Grundvertrauen als Geschäftsanbahnungen per eMail aus Nigeria… Wer vermutet schon, daß DIE falsch abrechnen?
Sicherlich, ALLE Bürger sollten die Entsorgung genau kontrollieren. Aber wer hat schon aber Lust, sich mit Fäkalien auseinanderzusetzen?
Gruß,
Jörg
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Ich stell mir grad vor die der Klärgrubenbesitzer zum
Pumpenführer, als jener kurz vor Abfahrt den Wisch zum
unterschreiben vor die Nase hält, sagt: „Einen Augenblick
noch, ich messe nur mal eben nach ob das auch stimmt mit der
Menge“.
Hallo,
ich stell mir grad vor ein Paketdienst liefert -sagen wir mal- 20 Pakete an einen Versender o.ä.
Zum Fahrer wird gesagt: „Einen Augenblick noch, ich zähle nur mal eben nach ob das auch stimmt mit der Menge.“
Das wäre doch normal oder?
Man muß doch so einen Klärgrubenentleerer vorher bestellen?
Solche Firmen sind nicht gerade leuchtende Beispiele seriösen Geschäftsgebarens, vor allem bei nicht eichpflichtiger Pumpe.
Dan muß man mit „Beschiß“ rechnen u. vorsorgen.
Sonst ist man bei fehlender Kontrolle meist der Gelackmeierte und zahlt draufMit seiner Unterschrift hat der Besteller IMHO die Menge anerkannt.
Oder weiterführend stelle ich mir vor wie der
Pumpenführer-Chef schaut wenn er gesagt bekommt warum die
Tagestour länger dauerte, weil nämlich alle Leute heute mal
kontrollieren wollten bevor sie unterschrieben.
Vielleicht würde das dann auch irgendwann dazu führen, dass die Pumpen geeicht werden.
Ob die Unterschrift auf dem Lieferschein oder die Zeugenaussage mehr Gewicht hat, entscheidet im Zweifel ein Richter. Und dann kommt es ganz auf den Einzelfall an, was nun glaubwürdiger für ihn ist.
Sicherlich, ALLE Bürger sollten die Entsorgung genau
kontrollieren. Aber wer hat schon aber Lust, sich mit Fäkalien
auseinanderzusetzen?
Hallo,
man könnte beim Unterschreiben auf dem Lieferschein den Vermerk machen: …unter dem Vorbehalt einer umgehenden Nachprüfung durch den Auftraggeber.
Das macht die Sachen IMHO nicht so endgültig, wie eine Unterschrift ohne Vorbehalt.
Tja, wenn man gerade erst ein Haus gekauft hat, fehlen einem die Erfahrungen mit den Entsorgern. Schön, wenn du eine so gute Nase für möglichen Beschiß hast. Mir fehlt das wohl…
Gruß,
Jörg
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Bei Abweichungen von 10-20% mag das vernachlässigbar sein. Hier wurden aber schon ca. 60% mehr abgerechnet, als es eigentlich war. Ob geeicht oder nicht - so grobe Abweichungen dürften selbst bei ungeeichten Messungen nicht auftreten. Ich würde hier schon eine gewisse Absicht unterstellen.
Gruß,
Jörg
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