Scheidung: ab wann läuft Trennungsjahr

Hallo,

ab wann fällt sozusagen der Startschuss für eine Scheidung?
Lebt man erst 1 Jahr getrennt und stellt dann einen SCheidungsantrag, oder muss man erst die Scheidung (wie und wo) einreichen und dann 1 Jahr Trennung vollziehen?

Danke.

Na, stell dir mal vor, ein Paar lebt seit 20 Jahren getrennt und will sich nun scheiden lassen. Kaum vorstellbar, dass die jetzt noch mal ein Jahr warten müssen, oder? :wink:

Levay

Nachweis des Trennungsjahres?

Na, stell dir mal vor, ein Paar lebt seit 20 Jahren getrennt
und will sich nun scheiden lassen. Kaum vorstellbar, dass die
jetzt noch mal ein Jahr warten müssen, oder? :wink:

Levay

Klar :wink:

Aber wie will man z.B. „nachweisen“ (müssen?), dass man schon 1 Jahr getrennt gelebt hat um sich scheiden lassen zu können, ohne dass das je z.B. in Sachen Steuerklasse dokumentiert wäre?

Hallo julitemp,

Aber wie will man z.B. „nachweisen“ (müssen?), dass man schon
1 Jahr getrennt gelebt hat um sich scheiden lassen zu können,
ohne dass das je z.B. in Sachen Steuerklasse dokumentiert
wäre?

was, wenn beide übereinstimmend behaupten,
seit dem xx.xx.xxxx getrennt zu leben?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand (RA oder das Gericht)
z.Bsp. einen Mietvertrag sehen möchten.
Anders natürlich, wenn einer von Beiden einen Rückzieher macht.

Zweimalgeschiedene Grüße Grisu

Hallo

ab wann fällt sozusagen der Startschuss für eine Scheidung?
Lebt man erst 1 Jahr getrennt und stellt dann einen
SCheidungsantrag, oder muss man erst die Scheidung (wie und
wo) einreichen und dann 1 Jahr Trennung vollziehen?

Ich würde die die Trennung durch eine förmliche Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vollziehen.
Dann gibt es später keine Nachweisprobleme oder Rückzieher.
Ich denke vor Gericht könnte eine übereinstimmende Erklärung der Ex-Partner ausreichen. Für die Änderung der Lohnsteuerkarte könnte dies nicht ausreichen. So habe ich es schon gehört.

Grüße

Wolfgang

Hallo,

ab wann fällt sozusagen der Startschuss für eine Scheidung?
Lebt man erst 1 Jahr getrennt und stellt dann einen
SCheidungsantrag, oder muss man erst die Scheidung (wie und
wo) einreichen und dann 1 Jahr Trennung vollziehen?

Mal ganz praktisch: Zwei sind sich einig, dass sie sich scheiden lassen wollen. Dann stellt einer den Antrag und teilt mit, dass man seit einem Jahr getrennt lebt. Der andere sagt dazu nichts, und das Gericht hat auch keinen Anlass groß nachzufragen.

Sind beide sich uneinig, muss der scheidungswillige Partner natürlich mit Widerspruch rechnen, und sollte daher einen plausibel begründbaren Termin für den Beginn des Trennungsjahres ansetzen. Auch dann kann und sollte der Antrag aber schon deutlich vor dem Jahresablauf gestellt werden, weil z.B. die Herbeiziehung der Unterlagen für den Versorgungsausgleich schon mal länger dauern kann, und man sonst weitere Zeit verliert. Sind die Unterlagen rechtzeitig angefordert und da, wird dann gleich nach Jahresablauf terminiert, und gut ist.

Mir ist bislang nur einmal ein Gericht untergekommen, das tatsächlich eine Rücknahme des Antrags bis Ablauf des Trennungsjahres wollte.

Gruß vom Wiz

Nachtrag: einer der Partner will nicht - was dann?
Hallo,

kleiner Nachtrag:

ab wann läuft das Trennungsjahr, wenn der andere Partner sich nicht scheiden lassen will, man selbst aber schon?

Hat jemand dafür auch einen guten Link, wo man nachlesen kann, was wann wie zu tun ist, wenn man sich scheiden lassen will (der andere aber nicht)?

Danke.