Hallo zusammen,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
Person A bestellt im Internetshop B einen PC und wählt als Zahlungsart Barnachnahme. Nun wird das Paket vom Zusteller geliefert, dieser verlangt jedoch nicht den Nachnahmebetrag sondern liefert quasi frei Haus. Im Paket liegt allerdings eine ordentliche Rechnung mit dem Vermerk Nachnahmepaket.
Ich meine, moralisch gesehen ist die Angelegenheit glasklar aber wie würde es denn rein rechtlich aussehen? Muss A noch zahlen bzw. ist das Sache des Zustellers?
Wie seht ihr das? Würde mich über Antworten sehr freuen.
Danke und Gruß
Thorsten
Wie seht ihr das?
Die Frage ist wohl mehr, wie das Gesetz es sieht. Und das Gesetz sagt, der Zahlungsanspruch erlischt erst durch Erfüllung, also Zahlung. Hier hat der Käufer nicht gezahlt, also bleibt der Anspruch bestehen, also muss noch gezahlt werden.
Klar.
Levay
Aber man bekommt das packet bei Nachnahme erst wenn man bezahlt hat, also könnte der Postbote das Geld ebensogut behalten haben. Schätze aber das sich schon noch wer meldet und Geld haben will.
mfg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Huhu!
Aber man bekommt das packet bei Nachnahme erst wenn man
bezahlt hat,
Mit dieser Logik hättest Du zB den Ladendiebstahl faktisch abgeschafft. Denn man bekommt die Waren bekanntlich ja nur in die Tüte, wenn man sie an der Kasse bezahlt hat. Die Tatsache also, dass man vor der Supermarkttür steht und die Ware in der Hand hat, ist nach Deiner Regel der Beweis dafür, dass man sie auch bezahlt hat.
also könnte der Postbote das Geld ebensogut
behalten haben.
Wenn man vollkommen abgebrüht ist, kann man ja auch ncoh den Postboten wegen Unterschlagung anzeigen. Dann steht man aber mit einem ganz dicken Bein in der JVA.
1 „Gefällt mir“
Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für die Rückmeldungen. Das A moralisch zur Zahlung verpflichtet ist, ist ihm wohl auch vollkommen bewusst.
Allerdings könnte sich A auch denken „Mann, jetzt hab ich auch mal Glück“ und behaupten, gezahlt zu haben. Die Rechnung und die Auftragsbestätigung/Lieferbestätigung geben das einwandfrei so her.
Ob er das tut steht auf einem anderen Blatt…
In diesem Sinne Merci und einen schönen Tag noch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo nochmal!
Das A moralisch
zur Zahlung verpflichtet ist, ist ihm wohl auch vollkommen
bewusst.
Nein, A ist rechtlich zur Zahlung verpflichtet, denn er hat seinen Teil des Vertrags noch nicht erfüllt.
Die Rechnung und
die Auftragsbestätigung/Lieferbestätigung geben das
einwandfrei so her.
Steht da irgendwo explizit und unterschrieben, dass irgendwer von ihm das Geld erhalten hat? Nein, da steht nur, dass das Paket geliefert worden ist. Da hat die Post halt mal einen Fehler gemacht, sowas kommt schon mal vor.
Würde das explizit irgendwo stehen wenn er bezahlt hätte? Abgesehen von einer Quittung der Post (ob es die gibt, keine Ahnung und die kann man auch mal verlegen)? Eher nicht, ne?
Aber wie auch immer, soll nicht in einer Diskussion ausarten.
Danke und Gruß
Thorsten
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Huhu nochmal,
Abgesehen von einer Quittung der Post (ob es die gibt, keine
Ahnung und die kann man auch mal verlegen)?
Kann man, sollte man aber nicht, wenn man behauptet, bezahlt zu haben. Ansonsten kann man seine Behauptung nämlich nicht beweisen, was doof ist, weil man nämlich die Beweislast trägt.
Du willst offenbar nur gelten lassen, dass das irgendwie gutgehen könnte. Dem ist aber nicht so. Der Käufer muss nun mal belegen, dass er erfüllt, also gezahlt hat. So ist das im deutschen Recht, und das ist gut so.
Levay