Sterbefall geliehenes zurück

Hallo,
das problem liegt bei einer möglichen Anzeige oder nicht? Die Mutter eines Sohnes ist verstorben. Dessen Frau leihte der verstorbenen (Schwiegermutter) einen Fernseher, da sie wegen ihrer Krankheit den Fernseher vom WZ ins SZ bekam war im WZ keiner vorhanden! Der Stiefvater brachte einen an, der aber kaputt war. Daraufhin wurde der Fernseher der Schwiegertochter vorübergehend gestellt! Ebenso schon etwas vorher eine Wohnwand ebenfalls von der Schwiegertochter! Als die Mutter dann verstarb, besprach der Sohn mit den Geschwistern, das die Gegenstände zurück geholt werden! Damit waren alle einverstanden. Nun ist der Stiefvater im Haus aufgetaucht, der übrigens schon seit einem 1/4 Jahr keine Haus-Raten mehr gezahlt hat und die Mutter schon mehrere Male betrogen hat (aber anderes Thema)bemerkt das die Sachen fehlen und gedroht das sie entweder wieder zurück kommen oder er erstattet Anzeige wegen Diebstahl! Da am Mittwoch auch ein Gutachter kommt denkt er das er eine Abfindung bekommt auch für die Möbel die nicht ihm gehörten! Das sieht die Besitzerin aber nicht ein, da sie mitbekommen hatte was für ein Leben die Schwiegermutter führte wollte sie ihr helfen und nicht dem Mann der sie ins Grab brachte.
Wie ist die rechtliche Lage? Zudem meinte der Stiefvater noch, das der Sohn und die Schwiegertochter in dem Haus nichts zu suchen hätten. Er selbst wurde gebeten von allen Kindern der Mutter zur geliebten zu ziehen, das hat er natürlich gemacht und will jetzt ausbezahlt werden mit 50% und 5% Wertsteigerung??? Die Schwiegertochter hält das Haus sauber und kocht für den noch im Haus lebenden Schwager!

Hallo,
beim Tod eines Menschen gerät so vieles durcheinander, dass man oft
nicht klar sehen kann.
Es mischen sich Trauer und Wut mit anderen Gefühlen.
So ist es nicht leicht, einen klaren Kopf zu behalten.

Zum Glück gibt es auch in eurem Fall eine Verbraucherzentrale, die gerne Auskunft gibt, was zu tun ist.
Alle wichtigen Papiere mitnehmen.

Wer ist z.B. im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?
Der Stiefvater und die Mutter (Verstorbene)?
Auch eine Frage, die wichtig ist.

Alles, was man verliehen hat, kann man sich gerne zurückholen.
Vielleicht braucht man Zeugen, die beweisen, dass man es verliehen hat
oder man hat sogar noch Quittungen vom Kauf einer Sache?

„Stiefvater“: Es hört sich so an, als ob er immer mit massivem, dominanten Auftreten durchgekommen ist und alle einschüchtern konnte.
Wenn man nichts zu befürchten hat, dann kann ruhig eine Anzeige von ihm kommen.

Viel Kraft und Erfolg!
Lilly

Also eingetragen als Eigentümerin ist die Mutter. Für das geliehene gibt es Zeugen und Kaufbelege! Heute hat er unsere Hunde fotografiert weil sie da waren, aber dort nichts zu suchen hätten! Lächerlich :smile:)

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