Scheidung. Schlichter ?

Hallo, hat jemand Ideen, Ínfos o.ä. zu folgendem abstrakten Fall:

FRau und Mann wollen sich scheiden lassen. Frau möchte gerne das Haus behalten, da Elternhaus. Mann macht aus Trotz nicht mit.

Wertgutachten über Haus liegt vor. Mann will aber das doppelte!
Frau wohnt in dem Haus. Mann ist bereits ausgezogen.

Mit Wert des Gutachtens kann sich die Frau das Haus leisten und MAnn ausbezahlen. Mit dem doppelten Wert natürlich nicht.
Einigung/Abschluss trotz Gutachten nicht möglich. Kann es wirklich sein, dass jeder ohne Gegengutachten einen anderen Wert festsetzen kann?

Wenn jetzt die Scheidung durchgeht muss um das Haus in einen Zivilprozess gestritten werden. wie sieht das aus ? man wir sich ja auch da nicht einigen. wieviele gutachter müssen denn daran noch Geld verdienen ? wenn Mann immer mehr will als dir Gutachten besagen.

Gibt es eine Schlichterstelle ? wie es z.B. im KFZ Gewerbe eine gibt? an deren Spruch sich beide PArteien halten müssen ?

Danke

Hallo,

warum sollte der Ehemann Ansprüche auf das Elternhaus der Frau haben? Wurde es den Eheleuten gemeinsam zugewendet? An sonsten stände ihm ja allenfalls ein Zugewinn zu.

Viele Grüße
EK

FRau und Mann wollen sich scheiden lassen. Frau möchte gerne
das Haus behalten, da Elternhaus. Mann macht aus Trotz nicht mit.

Ist der Mann denn Miteigentümer ?

Wertgutachten über Haus liegt vor. Mann will aber das doppelte!

Wollen kann man viel, die Frau muß diesem Wunsch nicht entsprechen.

Mit Wert des Gutachtens kann sich die Frau das Haus leisten
und MAnn ausbezahlen.

Vielleicht braucht sie das gar nicht.

Einigung/Abschluss trotz Gutachten nicht möglich. Kann es
wirklich sein, dass jeder ohne Gegengutachten einen anderen
Wert festsetzen kann?

Natürlich kann man das, aber niemand ist gezwungen, so einen Unsinn mitzumachen.

Wenn jetzt die Scheidung durchgeht muss um das Haus in einen
Zivilprozess gestritten werden. wie sieht das aus ?

Das kann man im Scheidungsverfahren regeln.

sich ja auch da nicht einigen. wieviele gutachter müssen denn
daran noch Geld verdienen ?

Das entscheidet der Richter, aber keine sorge, mehr als ein zusätzlicher wird es nicht sein.

Gibt es eine Schlichterstelle ?

Die nennt sich Fachanwalt für Familinerecht.

eine gibt? an deren Spruch sich beide PArteien halten müssen ?

Das einzige, woran sich beide Parteien halten müssen, sind Gerichtsurteile. Auch Schlichtersprüche können gerichtlich überprüft werden.

sie wohnten 20 JAhre beide darin.
beide sind zur Hälfte Eigentümer.

wie läuft das im evtl. Prozess ab ?
Gericht verlangt weiteres Gutachten und Richter setzt dann den Wert fest ?

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FRau und Mann wollen sich scheiden lassen. Frau möchte gerne
das Haus behalten, da Elternhaus. Mann macht aus Trotz nicht mit.

Ist der Mann denn Miteigentümer ?

JA. zur Hälfte

Wertgutachten über Haus liegt vor. Mann will aber das doppelte!

Wollen kann man viel, die Frau muß diesem Wunsch nicht
entsprechen.

Mit Wert des Gutachtens kann sich die Frau das Haus leisten
und MAnn ausbezahlen.

Vielleicht braucht sie das gar nicht.

Einigung/Abschluss trotz Gutachten nicht möglich. Kann es
wirklich sein, dass jeder ohne Gegengutachten einen anderen
Wert festsetzen kann?

Natürlich kann man das, aber niemand ist gezwungen, so einen
Unsinn mitzumachen.

die Anwälte sagen doch. keine Einigung. keine Scheidung.
oder Problem mit -haus wird im Zivilprozess geklärt.

Wenn jetzt die Scheidung durchgeht muss um das Haus in einen
Zivilprozess gestritten werden. wie sieht das aus ?

Das kann man im Scheidungsverfahren regeln.

da keine Einigung kann dies auch nicht geregelt werden.

sich ja auch da nicht einigen. wieviele gutachter müssen denn
daran noch Geld verdienen ?

Das entscheidet der Richter, aber keine sorge, mehr als ein
zusätzlicher wird es nicht sein.

also Prozess anstrengen. Gerichtliches Gutachten. Richter setzt Wert fest. Beide müssen sich daran halten. fertig ?
kann Mann wieder Einspruch einlegen und mehr Geld fordern ?
da Frau im -haus wohnt und Mann nicht kann ihr ja nicht viel passieren, oder ? aber wenn sich das immer länger hin zieht und evtl. der Wert der Immobilie steigt . was dann ?

Gibt es eine Schlichterstelle ?

Die nennt sich Fachanwalt für Familinerecht.

eine gibt? an deren Spruch sich beide PArteien halten müssen ?

Das einzige, woran sich beide Parteien halten müssen, sind
Gerichtsurteile. Auch Schlichtersprüche können gerichtlich
überprüft werden.

die Anwälte sagen doch. keine Einigung. keine Scheidung.
oder Problem mit -haus wird im Zivilprozess geklärt.

Da hast Du etwas falsch verstanden. Die Vermögensaußeinandersetzung ist bei jeder zweiten Scheidung dabei.

da keine Einigung kann dies auch nicht geregelt werden.

Da keine Einigung ergeht ein Richterspruch. Wenn man nicht den Richter entscheiden lassen will, muß man sich einigen.

also Prozess anstrengen. Gerichtliches Gutachten. Richter

Nein, Scheidung einreichen und Richter und Anwälte arbeiten lassen. Alternativ, vor der Scheidung die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragen und das Haus dann dort ersteigern.

setzt Wert fest. Beide müssen sich daran halten. fertig ?

Urteil ist Urteil, dagegen anzugehen ist nicht ganz einfach.

kann Mann wieder Einspruch einlegen und mehr Geld fordern ?

Fordern kann man viel, aber Richter werden sehr dünnhäutig, wenn man ihnen unnötig Arbeit macht.

da Frau im -haus wohnt und Mann nicht kann ihr ja nicht viel passieren, oder ?

Kann man aus der Ferne nicht entscheiden.

aber wenn sich das immer länger hin zieht
und evtl. der Wert der Immobilie steigt . was dann ?

Der Wert wird zu einem bestimmten Stichtag festgelegt, egal wie lange die Chose dauert.

Danke. wird langsam alles klarer.
Eine Frage noch:
Angenommen der MAnn akzeptiert den Preis will aber nun seinerseits das (Eltern-)Haus der Frau kaufen. Also beide wollen kaufen.
Dann kommt es ja wieder zu keiner Einigung, oder ?
Oder wird das auch per Gericht entschieden wer das Haus kaufen darf.
In diesem Fall dann wohl eher die FRau.

Danke

die Anwälte sagen doch. keine Einigung. keine Scheidung.
oder Problem mit -haus wird im Zivilprozess geklärt.

Da hast Du etwas falsch verstanden. Die
Vermögensaußeinandersetzung ist bei jeder zweiten Scheidung
dabei.

da keine Einigung kann dies auch nicht geregelt werden.

Da keine Einigung ergeht ein Richterspruch. Wenn man nicht den
Richter entscheiden lassen will, muß man sich einigen.

also Prozess anstrengen. Gerichtliches Gutachten. Richter

Nein, Scheidung einreichen und Richter und Anwälte arbeiten
lassen. Alternativ, vor der Scheidung die Zwangsversteigerung
zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragen und das Haus dann
dort ersteigern.

setzt Wert fest. Beide müssen sich daran halten. fertig ?

Urteil ist Urteil, dagegen anzugehen ist nicht ganz einfach.

kann Mann wieder Einspruch einlegen und mehr Geld fordern ?

Fordern kann man viel, aber Richter werden sehr dünnhäutig,
wenn man ihnen unnötig Arbeit macht.

da Frau im -haus wohnt und Mann nicht kann ihr ja nicht viel passieren, oder ?

Kann man aus der Ferne nicht entscheiden.

aber wenn sich das immer länger hin zieht
und evtl. der Wert der Immobilie steigt . was dann ?

Der Wert wird zu einem bestimmten Stichtag festgelegt, egal
wie lange die Chose dauert.

Danke. wird langsam alles klarer.

Hallo,

wirklich?

Wieso kaufen? Normalerweise wird doch die Ehefrau Alleineigentümerin des Elternhauses sein, weil die Eltern es ihr - und nicht dem Mann - zugewendet haben oder sie es geerbt hat.

Da kann der Mann nichts kaufen. Wahrscheinlich hat das Haus durch den Rückgang der Immobilienpreise auch gegenüber dem Erbfall an Wert verloren, also auch kein Zugewinn und keinerlei Ansprüche des Ehemanns.

Wie gesagt: Normalerweise. In Deinem Sachverhalt fehlen die entscheidenden Angaben immer noch. So kann dir keiner helfen.

Viele Grüße
EK