außerordentliche Kündigung Fitness-Studio

Wann kann ein Fitness-Studio außerordentlich gekündigt werden?

Angenommen, es liegt keine Krankheit vor, der Unterschreiber würde zwar gerne kommen, ist aber in einer finanziellen Notlage…

Gibt es rechtlich gesehen, überhaupt Möglichkeiten, vor Ende der 2-Jahresfrist zu kündigen?

Oder geht das nur in gegenseitigem Einverständnis, sprich wenn der Studiobetreiber „mitmacht“?

Es gibt in dem Vertrag übrigens gar keine Möglichkeit, regulär vorher zu kündigen. Stattdessen ruht der Vertrag bei Schwangerschaft etc - und verlängert sich automatisch um diese Zeitspanne. „Ein außergewöhnliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt“.

Und wie könnte so eine außergewöhnliche Kündigung aussehen?

Ich freu mich über Anregungen!

Lieben Dank im Voraus,
Claudia

Schon mal § 314 BGB gelesen? (Link inside + owT)
http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html

Grüße
Renee

Aha, alles klar!
Man muss also einfach nur zu dem Betreiber hingehen und ihm sagen, dass einem unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Das sieht der dann ja auch.

2 „Gefällt mir“

http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html

Grüße
Renee

Das wäre ja super, wenn man unter Berufung auf BGB §314 und der Aussage „hab kein Geld mehr“ aus jedem Vertrag käme…

Nee nee, nur aus Dauerschuldverhältnissen :wink:

Levay