Zeugenaussage vor schweizer Gericht

Von: , Frage gestellt am Di, 23. Sep 2008
Hallo,
wie kann man sich vor einer Zeugenaussage in der Schweiz drücken?
Danke

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 4 hilfreich
    Re: Zeugenaussage vor schweizer Gericht
    Hallo, wie kann man sich vor einer Zeugenaussage in der Schweiz
    drücken?
    Grenzüberschreitend hat die Schweiz keine Möglichkeit eine Zeugenaussage zu erzwingen. Allerdings könnte es beim nächsten Grenzübertritt dazu kommen, dass z.B. verhängte Zwangsgelder eingefordert werden.

    Ganz abgesehen davon ist es aber einfach nicht die feine Art sich um Zeugenaussagen "zu drücken". Es könnte ja auch Dir mal passieren, dass Du mal einen Zeugen brauchst, und dann wärst Du auch vermutlich nicht besonders erbaut, wenn der sich dann drückt.

    Gruß vom Wiz
  2. Antwort von (abgemeldet) nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zeugenaussage vor schweizer Gericht
    Hallo! wie kann man sich vor einer Zeugenaussage in der Schweiz
    drücken?
    Ich kenne das Schweizer Prozessrecht nicht, aber unter Umständen gibt es die Möglichkeit, dass man in Deutschland im Wege der Rechtshilfe vor einem ersuchten Richter vernommen wird.

    Gruß,

    Florian.
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