Hallo Rechtsexperten,
nehmen wir einmal folgenden völlig fiktiven Fall an:
Beginnend mit der urlaubsbedingten Abwesenheit von Frau A werden an ihre Wohnadresse große Mengen an Post geschickt, adressiert an eine Frau B, welche allerdings völlig unbekannt ist und niemals dort gewohnt hat. Private Internetrecherche hat bislang keine Person dieses Namens finden können.
Bei den Postsendungen handelt es sich wohl hauptsächlich um auf diesen Namen bestellte Waren.
Da die Briefträgerin mit Frau A persönlich bekannt ist, wurden diese während der Urlaubszeit nicht zugestellt, und auch die in Folge eingetroffenen Sendungen werden zurückgeschickt, so das Frau A kein wirklicher Schaden entsteht.
Allerdings war in einem Brief von Telekom, welchen Frau A versehentlich geöffnet hat, eine Abmeldebestätigung für einen Telephonanschluss, dessen Nummer bis auf zwei Zahlendreher einer der Rufnummern von Frau A entspricht.
Dies mag nur ein bizarrer Zufall sein; aber falls nicht: Hat Frau A die Möglichkeit, ergründen zu lassen, wer hinter dieser Flut von Postsendungen steckt, oder können dies nur die Versandhäuser, über die die Bestellungen abgewickelt worden sind? Oder ist dies überhaupt noch nicht von öffentlichem Interesse, da ja bislang niemand einen Schaden erlitten hat?
Interessierte Grüße
=^…^=
Katze