Kaufvertrag - gilt eine mündliche Zusage?

Haftet ein Berater bei nicht eingehaltenen mündlichen Zusagen?

Wenn er bspw. in einer Beratung einen Kaufpreis vereinbarte, jedoch später im Kaufvertrag eine höhere Summe berechnet und der Kunde (da er der vorherigen mündlichen Nennung der Summe vertraut) den Vertrag unterzeichnet ohne nochmals nachzurechnen.
(Man gehe von mehreren Rechnungen innerhalb eines Gesamtvertrages aus.)

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag dürfte für den Kunden m. E. wohl nicht gegeben sein.
Kann der Kaufvertrag auf die ursprünglich genannte Summe angepasst bzw. „runtergestuft“ zu werden?

Danke und viele Grüße
Silke

Hier liegt ein Kaufvertrag zu dem niedrigeren Kaufpreis vor, also dem tatsächlich vereinbarten. Die Vertragsurkunde ändert daran nichts, sondern ist allenfalls ein Beweisproblem.

Levay