gehn wir mal davon aus das jemand beruflich Musikvideos und Imagevideos erstellt. Dürfte der Käufer dem Produzenten untersagen diese Videos zu Werbezwecken auf seiner eigenen Myspace Seite und seiner eigenen Homepage zu veröffentlichen? Nehmen wir mal an es ist auch nichts schriftlich vereinbart worden!
gehn wir mal davon aus das jemand beruflich Musikvideos und
Imagevideos erstellt.
Dann hat er seine schriftlichen Hausaufgaben (Vertrag) nicht gemacht.
Dürfte der Käufer dem Produzenten
untersagen diese Videos zu Werbezwecken auf seiner eigenen
Myspace Seite und seiner eigenen Homepage zu veröffentlichen?
Nein. Das Urheberrecht bleibt ja beim Produzenten. Das beinhaltet zwar keine Nutzungsrechte, wenn diese aber nicht vereinbart sind, dann ist es eben auch nicht ausgeschlossen worden, dass der Produzent seine eigenen Sachen als Referenzen angibt.
gehn wir mal davon aus das jemand beruflich Musikvideos und
Imagevideos erstellt.
Dann hat er seine schriftlichen Hausaufgaben (Vertrag) nicht
gemacht.
Wieso? Der Urheber steht doch sehr gut da. Der Auftraggeber hat geschlafen. Dieser hätte Interesse daran, sich ein möglichst umfangreiches Nutzungsrecht zu sichern.
Grüße
Ulf
Ein Fotograf, der Bilder macht/verkauft, ohne einen Nutzungsvertrag hat definitiv seine Hausausgaben nicht gemacht.
Der Auftraggeber hat geschlafen. Dieser hätte Interesse daran, sich ein
möglichst umfangreiches Nutzungsrecht zu sichern.
Nö, der hat, weil nichts vereinbart ist, alle Nutzungsrechte.
Das Recht am eigenen Bild dürfte hier keinen Bestand haben, da der Auftraggeber ja eben den Auftrag gegeben hat, sich fotografieren\filmen zu lassen. Sein Versäumnis war eben, nicht definiert zu haben, was der Urheber noch nutzen kann.
Das Recht am eigenen Bild dürfte hier keinen Bestand haben, da
der Auftraggeber ja eben den Auftrag gegeben hat, sich
fotografieren\filmen zu lassen. Sein Versäumnis war eben,
nicht definiert zu haben, was der Urheber noch nutzen kann.
Ähm - und wenn man einen Fotografen beauftragt, Fotos von einer Hochzeit zu machen, darf der die Bilder dann ins Internet stellen? Und im Extremfall auch Nacktfotos?
Das glaube ich jetzt einfach mal nicht.
Das Recht am eigenen Bild hat doch genau gar nichts mit den Urheber- und Nutzungsrechten zu tun. Deshalb gibt es da ja überhaupt unterschiedliche Regelungen für.
Kannst Du Deine Meinung irgendwie belegen? Ich habe mein Wissen hier aus dem Forum, aber raussuchen würde ich den entsprechenden Thread nur auf Deine Aufforderung.
Gruß
loderunner (ianal)
ich habe die Frage so verstanden, dass es um Rechte an Bildern
und nicht um das „Recht am eigenen Bild“ geht.
Schon klar. Aber das eine schließt das andere ja nicht aus. Immerhin ging es doch um die Veröffentlichung von „Musikvideos und Imagevideos“ durch den Ersteller ohne Freigabe des gefilmten, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn natürlich nur irgendwelche Grafiken und nicht der Auftraggeber selbst auf den Filmen zu sehen ist, ziehe ich meinen Einwand zurück.
Gruß
loderunner (ianal)
Nachtrag
Es geht hier um einen fiktiven Bekannten der grad erst den Weg in die Selbstständigkeit gewagt hat. Hatte halt bis jetzt nur mit Privatpersonen zutun und da war das alles ein wenig entspannter. Hab Ihm auch schon gesagt das er das in Zukunft net mehr so machen kann. Nur jetzt ist er erstmals an nen A & R von Sony geraten der im Nachhinein erklärt hat die Kosten fürs Musikvideo zu übernehemen. Die Künstlerin hat halt erst nach dem Dreh einen Vertrag bei Sony unterschrieben. Da er jetzt seine eigene Unfähigkeit bei der Veröffentlichung auf meinen Bekannten schieben wollte, iss der n bischen schlecht auf Ihn zu sprechen und will Ihm nun untersagen das Musikvideo auf seiner eigenen Homepage und seiner Myspace Seite zu veröffentlichen. Aber erstmal danke für eure Antworten.
Weiß denn jemand von euch wo man günstig Vertragvorlagen für solche Fälle herbekommt ohne direkt zum Anwalt rennen zu müssen? Wäre für Tipps sehr dankbar!