Betreuung nach 1896 ff nach außen erkennbar?

Hallo,

ist nach außen irgendwie erkennbar (z. B. durch eine Veröffentlichung), dass Person X Betreuter im Sinne des § 1896 ff ist?

Oder tragen Geschäftspartner einfach das Risiko, dass der Betreuer die Einwilligung zu einem Vertrag verweigert?

Hallo,

ist nach außen irgendwie erkennbar (z. B. durch eine
Veröffentlichung), dass Person X Betreuter im Sinne des § 1896
ff ist?

nein, das wird nirgendwo veröffentlicht

Oder tragen Geschäftspartner einfach das Risiko, dass der
Betreuer die Einwilligung zu einem Vertrag verweigert?

wenn man Zweifel hat, könnte man beim Amtsgericht des Wohnortes des evtl. Betreuten anrufen und nachfragen, ob er unter Betreuung steht. Ich weiß nicht, ob man da Auskunft bekommt, aber ich könnte es mir vorstellen.

Gruß
Nelly