abgetrennte Gliedmasse
Hi,
nun gut, makabrer kann es kaum noch werden.
Ich ermittelte früher (80-erJahre des letzten Jahrhundert:wink: Unfälle und diese bizarre Problematik kam tatsächlich auf = wie ist die Rechtslage bezüglich abgetrennter Gliedmasse?
Die Juristen wurden angespitzt und kamen in etwa zu folgendem Ergebnis:
Durch Unfall abgetrennte Körperteile verbleiben juristisch im Besitz des vormaligen Nutzers/Trägers. Und zwar bis zu dem Zeitpunkt wenn diese durch medizinische Massnahmen dem vormaligen Träger nicht mehr zugefügt werden können. Dann wechseln sie den rechtlichen Status. Sie werden zu Sachen. Diese Sachen haben dann bestimmte Eigenschaften, welche denjenigen, welcher dann die tatsächliche Gewalt darüber ausübt verpflichtet (z.B. Handhabung oder auch ordentliche Entsorgung).
Durch medizinische Eingriffe abgetrennte Körperteile (Amputation) werden im Moment der Trennung ebenfalls zu Sachen. Der vormalige Nutzer (Patient) verliert im Moment der Abtrennung jegliches Recht/Pflicht an diesen Körperteilen. Die Verantwortung geht sofort auf die Klinik über (als Rechtsträger) und diese hat für die korrekte Behandlung dieses Stücks Sondermüll zu sorgen (d.h. die Entsorgung).
Manche Krankenhäuser haben eigene kleine Sondermüllverbrennungsanlagen und natürlich auch das geschulte (Umweltschutzrecht) Personal. Dort werden abgetrennte Gliedmassen technisch entsorgt.
Gefundene Gliedmassen (gleich ob es sich um einen Finger, einen ganzen Arm oder einen Kopf handelt) sind der Polizei zu melden, denn diese könnten auch einen Hinweis auf eine Straftat geben. Damit geht die tatsächliche Gewalt, samt aller sich daraus ergebender Verpflichtungen (Handhabung etc) auf die Polizei über.
Ich weiss nicht, ob es heute diesbezügliche Patientenverfügungen gibt (Patient möchte vielleicht seinen abgetrennten Finger eingelegt mitnehmen und auf den Kamin stellen…). Da weiss vielleicht jemand mehr.
Ich hoffe, dass ich etwas zur Klärung beitragen konnte
Freundliche Grüsse
Ray