Kinder in der Nachbarschaft fotografiert

Hallo,
mal angenommen, eine Nachbarin fotografiert ständig die im Viertel spielenden Kinder (nicht nur, wenn sie alleine spielen, sondern sogar dann, wenn die Erziehungsberechtigten danebenstehen), um im Schadensfall Beweise über die mutmaßlichen Schadensverursacher in der Hand zu haben.
Darf man sowas einfach so machen? Gibt es dagegen irgendeine Handhabe?
Gruß&Dank,
#.

Linktipp
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Gruß

Stefan

Und wo genau ist da die Antwort?
Gut, jetzt weiß der Fragesteller also, dass die Nachbarin keins ihrer Bilder veröffentlichen darf. Ob das wirklich gefragt war?

Gut, jetzt weiß der Fragesteller also, dass die Nachbarin
keins ihrer Bilder veröffentlichen darf.

Und du glaubst, dass der Fragesteller das ohne dich nicht gemerkt hätte?

Ob das wirklich gefragt war?

Ob das wirklich geholfen hat?

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Gut, jetzt weiß der Fragesteller also, dass die Nachbarin
keins ihrer Bilder veröffentlichen darf. Ob das wirklich
gefragt war?

nee, aber dass sie fotografieren darf ist ja wohl enthalten, oder?

nee, aber dass sie fotografieren darf ist ja wohl enthalten,
oder?

Kann man so nicht sagen. Nur weil die §§ 22, 23 KUG nicht greifen, sind die Kinder noch lange nicht schutzlos dem Treiben der Nachbarin ausgeliefert. Zu denken wäre an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, die einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen könnte.

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Kann man so nicht sagen. Nur weil die §§ 22, 23 KUG nicht
greifen, sind die Kinder noch lange nicht schutzlos dem
Treiben der Nachbarin ausgeliefert. Zu denken wäre an eine
Persönlichkeitsrechtsverletzung, die einen zivilrechtlichen
Unterlassungsanspruch begründen könnte.

So sehe ich es auch. Tatsache ist doch, dass die Fotos nur wegen der darauf abgebildeten Personen (Kinder und Erwachsene) gemacht werden mit der Absicht, diese später gerichtlich nutzen zu können. Eine solche präventive Beweissammlung ohne das Einverständnis des Betroffenen ist m.E. nach nicht zulässig. Das Kunsturhebergesetz wird dabei noch nicht einmal tangiert. Diese Fotografiererei ist eine Datensammlung von persönlichen Daten natürlicher Personen (wann war wer wo und in wessen Begleitung und das sofort dokumentiert). Dieses ist aber nur im engen gesetzlichen Rahmen oder wenn der Betroffene zugestimmt hat, erlaubt. Da die Fotos ohne Einverständnis gemacht werden, dürften diese an sich illegal sein. Laut § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG ist die Datenerhebung ordnungswidrig.
Ich würde eine Anzeige bei der Polizei machen und die Herausgabe der persönlichen Daten fordern. Ich glaube noch nicht einmal, dass ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch erforderlich ist, da das Handeln sowieso Kraft Gesetzes verboten ist. Und um rechtswidriges Handeln zu unterbinden sind in der Regel keine zivilrechtlichen Schritte nötig. Interessant wäre noch die Prüfung, ob und wie weit das rechtswidrige Datensammeln notwehrfähig wäre.

Gruss

Iru

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Danke für die Antworten (o.w.T.)

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