Hallo,
Herr A. hat bei einem Unternehmen aus Deutschland über Ebay einen
Hotelgutschein ersteigert und den Betrag an das Unternehmen gezahlt… Das aufgesuchte Hotel (Schweiz) hat gegen
Übergabe des Gutscheins die Leistung erbracht (Unterkunft und Halbpension) - dies war im Juni 2008.
Nun erhält Herr A. ein Schreiben des Hotels. Das Hotel teilt ihm mit,
dass die Firma bei der er den Gutschein erworben hätte insolvent wäre und sie kein Geld für den Aufenthalt von herrn A. erhalten hätten.
Deshalb wäre man gezwungen von ihm den Betrag von 120,00 € nachzufordern und beruft sich dabei auf „schweizer Recht“ ohne allerdings eine Rechtsgrundlage zu nennen.
Herr A. ist nun der Meinung dass er nicht diese Zahlung an das Hotel leisten müsse. Kann mann seine Meinung teilen und gibt es evtl.
Hinweise auf Rechtsprechung zu solchen Fällen ?
Danke im voraus für die Antworten
Czauderna