Hallo
Da ist ein Nagelstudio eröffnet worden. Kleiner Laden in einem Provinz-Nest 
Dieses heißt „Cleopatra Nagelstudio“ oder so… Als Logo haben sie neben dem Schriftzug „Cleopatra“ noch das berühmte Bild der Maske von „Tuch En Amun“. Mal abgesehen das der Zusammenhang völlig daneben ist… Darf man so etwas überhaupt?
Oder kann man solche „Bilder“ für gewerbliche Zwecke irgendwie nutzen, oder ist das hierbei egal, weil die Maske schon einige Tausend Jahr alt ist?
Da das Bild sehr klar und Frontal von vorne ist (wie es nahezu überall zu sehen ist, bei Ausstellungen zum Theme usw) glaube ich auch nicht, das sie das Bild selber gemacht haben. Und selbst wenn, würde das was ändern?
Danke für eure Ausfühungen
Hi,
Ja wenn die das Bild selbst gemacht hätten hätten Sie , zwar das Urheberrecht an der Aufnahme aber mit höchster Wahrscheinklichkeit das Hausrecht umgangen.
Einfachste legale Möglichkeit wäre da Bild für diesen Zweck bei zb.: einer Bildagentur für sich lizensieren zu lassen.
Ol
Hausrecht ?
Hallo,
Ja wenn die das Bild selbst gemacht hätten hätten Sie , zwar
das Urheberrecht an der Aufnahme aber mit höchster
Wahrscheinklichkeit das Hausrecht umgangen.
???
Erzähl uns mehr.
Gruß
S.J.
5 Fragezeichen für sowas simples…
naja also gut.
Das Objekt (Maske von Tut ench Amun) ist wahrscheinlich nicht irgendwo panoramafrei herumliegend, sondern wird vermutlich in Museen ausgestellt, bzw. in Depots aufbewahrt.
Mittlerweile dürfte es kaum mehr ein Museum geben das das Fotografieren, insbesonders für gewerbliche Zwecke erlaubt.
Auch bei Leihgaben (zb.: aus einem anderen Museum) ist das üblicherweise vertraglich so geregelt, daß das Objekt nicht fotografiert werden darf.
Da Besucher meist schon bei der Kasse auf das Fotografierverbot hingewiesen werden (aufgrund des Hausrechts), ist falls doch fotografiert wird, die Aufnahme wissentlich illegal entstanden.
Also wäre es eine rein theoretische Möglichkeit über einen Verstoß des Hausrechts zu einer Aufnahme zu kommen, an der kein fremdes Urheberrecht umgangen oder dafür bezahlt werden müßte.
OL
Hallo,
Mittlerweile dürfte es kaum mehr ein Museum geben das das
Fotografieren, insbesonders für gewerbliche Zwecke erlaubt.
Auch bei Leihgaben (zb.: aus einem anderen Museum) ist das
üblicherweise vertraglich so geregelt, daß das Objekt nicht
fotografiert werden darf.
Da Besucher meist schon bei der Kasse auf das
Fotografierverbot hingewiesen werden (aufgrund des
Hausrechts), ist falls doch fotografiert wird, die Aufnahme
wissentlich illegal entstanden.
also die Argumentation finde ich etwas absurd:
Natürlich kann einzelvertraglich etwas vereinbart werden. Daraus aber eine Grundsätzlichkeit abzuleiten ist einfach falsch. Somit könnte ich behaupten, dass alles illegal sei, weil man es individuell untersagt hätte.
Zudem möchte ich bestreiten, dass es in allen Museen so gehandhabt wird. Andere Länder, andere Sitten. Es soll ja sogar noch Länder geben, bei dem alles kulturelle „Volkseigentum“ ist, also keinerlei Verwertungsbeschränkungen gibt.
Dass also „mit höchster Wahrscheinklichkeit das Hausrecht umgangen wurde“ kann zwar sein, muss aber absolut nicht. Und nur wenn etwas sein „kann“, „muss“ es nicht immer so sein.
Gruß
S.J.
Blödsinn,
es geht um die Maske Tut ench Amuns, die wird nicht in einem Hinterwaldmuseum in irgendwo ausgestellt. Nein an solche Schätze kommt man mittlerweile nicht mehr einfach so heran.
Aber was solls…
Steve Jobs wird das ohnehin sicher wissen.