Holla
Nachdem es gestern, oh du Fröhliche! *g* bei uns etwas
gekracht hat, möchte ich gern wissen wie es mit einem
Ersatzwgen aussieht für die Tage, in der unser Auto in der
Werkstatt ist.
Gut 
Fuer die Dauer der Reparatur(!) steht dir ein Mietwagen zu, dabei ist zu beachten, dass kein ueberteuerter Vermieter (*) und kein Ferrari (**)
genommen wird.
(*) Man muss keine tagelange Marktforschung machen, man muss sich aber bei 2-3 Anbietern erkundigen, um sicher zu stellen, dass man nicht aus dem ueblichen Preisrahmen faellt. Zur Not _kann_ man sich nach der Mietwagenempfehlung des HUK-Verbandes richten.
(**) Wegen der Eigenersparnis(?) sollte (muss?) man einen klassenniederen Wagen mieten.
Desweiteren besteht bei den Mietwagenunternehmen eine Beratungspflicht, bei Verletzung gegen diese besteht ein Schadensersatzanspruch.
Muß die gegnerische Versicherung den zahlen? (wir sind nicht
schuld gewesen!) Unter welchen Voraussetzungen zahlt die einen
Ersatz? Wir wollen am Freitag nämlich in Urlaub fahren und
sind von daher auf ein verkehrstaugliches Auto angewiesen?!?!
Oder können wir uns das abschminken, wenn unser Wagen in den
drei Tagen nicht fertig wird?
Da bin ich ueberfragt, bzw. das wuerde ich auch gerne wissen.
Als ich mal in der Situation war, war die Aussage der Versicherung so schwammig und unklar, das ich mich dafuer entschieden hab, einen Wagen von einem Freund zu leihen, er hat sich dann netterweise um den Mietwagen und die Abholung des reparierten Autos gekuemmert 
Vielleicht hast du eine bessere Versicherung, bzw. einen besseren Versicherungsvertreter. Frag den aus und lass dir alle Antworten durchfaxen…
Allerdings wollen wir nächste Woche auch nicht so gern zur
Arbeit laufen *g*
Och, bei dem Schnee macht das doch Spass 
Naja, dauert etwas laenger…
Gruss, Lutz