Negativer Zugewinn und Ausgleich (Güterrecht)

Hallo,

angenommen beim gesetzlichen Güterstand hat einer der Ehepartner einen positiven Zugewinn (sagen wir 20.000,-) und der andere Ehepartner hat „Verlust“ gemacht und einen negativen Zugewinn (z. B. - 10.000,-).

Wie erfolgt dann der Zugewinnausgleich?

Wird dann die Differenz von 30.000,- / 2 = 15.000,- an den mit dem Verlust gezahlt?

Und wie würde es aussehen, wenn beide Ehepartner einen negativen Zugewinn haben?

Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen

Nach (noch) geltendem Recht kann ein Vermögen in diesem Sinne aber nicht negativ sein.

Daher: Es gibt keinen negativen Zugewinn, der Zugewinn ist einfach null.

Levay

Hallo Levay,

Danke für den Hinweis, in meinem ersten Beispiel wäre dann also noch ein Zugewinnausgleich von 10.000,- Euro fällig?

Soll sich denn in dieser Hinsicht etwas ändern? Weil du von noch geltendem Recht sprichst?

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Danke für den Hinweis, in meinem ersten Beispiel wäre dann
also noch ein Zugewinnausgleich von 10.000,- Euro fällig?

M. E. ja.

Soll sich denn in dieser Hinsicht etwas ändern? Weil du von
noch geltendem Recht sprichst?

Ja, es wird sich nächtes Jahr was ändern. Leider kenne ich die Details nicht. Ich glaube, es geht (jedenfalls auch) darum, dass das Anfangsvermögen (um das es hier ja nicht geht) negativ sein kann. Denn wenn jemand Vermögen insoweit anhäuft, als er Schulden abbaut, verbessert sich seine Situation ja so, wie wenn er das Geld mehr hätte und von Anfang an im Plus war. Also eine gute und logische Gesetzesänderung.

Ob sich im Endvermögen etwas ändert, weiß ich nicht.

Levay

Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen

Nach (noch) geltendem Recht kann ein Vermögen in diesem Sinne
aber nicht negativ sein.

Aber selbst wenn die beiden betrachteten Vermögen positiv sind, könnte doch ihre Differenz negativ sein.

Womit ich nicht andeuten möchte, dass ich von der Rechtslage irgendeine Ahnung hätte, nur die Begriffswahl war unglücklich :smile:.

Grüße,
Sebastian

Hallo Levay,

Ja, es wird sich nächtes Jahr was ändern. Leider kenne ich die
Details nicht.

Eine Spitzenseite hier:

http://www.familienrecht-deutschland.de/Startseite/R…

Gruß
Peter

Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen

Nach (noch) geltendem Recht kann ein Vermögen in diesem Sinne
aber nicht negativ sein.

Aber selbst wenn die beiden betrachteten Vermögen positiv
sind, könnte doch ihre Differenz negativ sein.

Aber das macht die beiden Vermögenspositionen nicht negativ. Weder das Anfangs- noch das Endvermögen kann nach derzeitigem Stand rechtlich gesehen negativ sein. Allein die Differenz kann es sein, die ist aber kein Vermögen, sondern der sog. Zugewinn. Wenn der Zugewinn negativ ist, besteht insoweit natürlich kein Zugewinnausgleichsanspruch.

Levay

Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen

Nach (noch) geltendem Recht kann ein Vermögen in diesem Sinne
aber nicht negativ sein.

[…]

Aber das macht die beiden Vermögenspositionen nicht negativ.

Klar, ich wollte ja nur darauf hinaus, dass aus der Nichtnegativität der Vermögen nicht automatisch die Nichtnegativität ihrer Differenz folgt.

Wenn der Zugewinn negativ ist, besteht insoweit
natürlich kein Zugewinnausgleichsanspruch.

Eigentlich unfair, wenn man es sich überlegt.

Viele Grüße,
Sebastian

Klar, ich wollte ja nur darauf hinaus, dass aus der
Nichtnegativität der Vermögen nicht automatisch die
Nichtnegativität ihrer Differenz folgt.

Aber dergleichen habe ich ja auch nicht behauptet, darum verstehe ich nicht, wieso meine Wortwahl unglücklich gewesen sein soll. Aber sei’s drum, so wichtig ist mir das nun auch nicht.

Levay