Gläubiger in Verzug setzen

Es möchte einer für mehrere Wochen im Urlaub ins Ausland gehen. Bei vorheriger Durchsicht seiner Bücher stellt er fest, dass noch eine Rechnung für eine Leistung aussteht, welche vor einigen Wochen erbracht wurde. Ein bestimmter Preis für diese Leistung wurde im Vorfeld nicht vereinbart.

Um sicherzustellen, dass die Rechnung nicht zufällig einen Tag nach Urlaubsantritt eintrudelt und er so in Verzug geraten kann, überlegt er, selbst im Vorhinein den Gläubiger in Verzug zu setzen.

Er unterrichtet diesen also eine Woche vor Urlaubsantritt von selbigen und verlangt, die Rechnung noch während dieser Woche zugestellt zu bekommen oder andernfalls für die Dauer des Urlaubs von seiner Zahlungsverpflichtung freigestellt zu werden.

Hat er damit Erfolg?

Gruß

hallo,

Hat er damit Erfolg?

imho nur wenn man unterstellt, er habe einen rechtsanspruch, die rechnung zu einer von ihm vorgegebenen zeit zu erhalten.

er wird vielleicht statt dessen seine umgangsformen nochmal überdenken und den gläubiger telefonisch kontaktieren und unter hinweis auf die anstehende mehrwöchige reise den betrag und die kontonummer erfragen und sodann unter hinweis „wie vereinbart“ überweisen.

lg dev

Hallo,

Hat er damit Erfolg?

Nein. Der Schuldner hat entsprechend Vorsorge zu treffen durch vertretungsberechtigte Personen, Nachsendeantrag oder Hilfspersonen, die ihm entsprechend Post zustellen, oder ähnliches.
Eine kleine Ausnahme: Fristgerechte Aufforderung zur Erstellung und Zustellung der Rechnung, aber dafür ist es möglicherweise zu spät. Eine Woche kann je nach Aufwand und Umfang eine unangemessen kurze Frist sein. Das käme auf den jeweiligen Fall an.

Ein bestimmter Preis für diese
Leistung wurde im Vorfeld nicht vereinbart.

ändert nichts am Sachverhalt und am Zahlungsziel.

Gruß
Der Franke

Bei allem Respekt, aber:
irgendwie kann ich Dich nicht verstehen? Warum fährst Du nicht einfach in Urlaub und zahlst die Rechnung wenn Du zurückkommst?

Selbst wenn Du zwei Monate verreisen würdest. Was soll in dieser Zeit geschehen?

Schönen Urlaub!!

Stefan

irgendwie kann ich Dich nicht verstehen? Warum fährst Du nicht
einfach in Urlaub und zahlst die Rechnung wenn Du
zurückkommst?

U. a. weil es hier, den Regeln dieses Brettes entsprechend, um eine rein akademische Fragestellung geht, mein AG mir aber nicht mal ein akademisches Viertelstündchen gewährt, geschweige denn einen ganzen Urlaub. Die akademische Rechnung aber könnte eine Zahlungsfrist enthalten und deren Verstreichen ein Mahnverfahren in Gang setzen, dessen Kosten dem Urlaubenden zur Last fielen. Rein akademisch, versteht sich.

Gruß