Alkohol und Drogenkontrolle

Hallo, jeder kennt den Satz „haben sie alkohol oder drogen konsumiert?“
Kurze frage meinerseits ich hab mal gehört das, die polizei bei einer verkehrskontrolle entweder nur auf verdacht einen drogen oder Alkoholtest machen darf. Beides soll nicht gehen.
Was ist dran?
Gruß Johnny

Hallo!

Wo hast Du das denn gehört? Wenn man bekifft fährt, muss man nur einen kleinen Schluck Bier trinken und ein bisschen lallen, um die Beamten auf die falsche Fährte zu locken? Coole Idee. Darf man denn auch dei Kontrolle des Verbandkastens verweigern, wenn vorher schon das Reifenprofil gemessen worden ist?

Es wird grundsätzlich beides gemacht. Warum? Wenn ich auf Drogen teste und der ist negativ oder nur sehr gering positiv, worauf will ich als Polizist dann eine evtl. Fahruntüchtigkeit begründen? Deshalb sollte aus Gründen der Sicherheit parallel zum Drogentest auch das Blut auf Alkohol untersucht werden. Damit könnten ggf. auch Schutzbehauptungen unterlaufen werden („Ja, ich habe Drogen konsumiert, aber die Fahruntüchtigkeit ist auf Alkohol zurückzuführen, den sie aber nicht kontrolliert haben“). Auch sind evtl. Wechselwirkungen zwischen Droge und Alkohol erkennbar.

Gruss

Iru

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