Folgender Sachverhalt:
Man kauft sich einen Blu-Ray-Player bei Innova. Beim betrachten der ersten DVD fängt die Zeitanzeige im Display etwa nach in der Mitte des Films an zu spinnen, wenig später, springen die Filmkapitel eigenhändig rum. Auf anderen Playern lief/läuft die DVD tadellos. So bringt man den Player bereits am zweiten Tag wieder zurück, will ihn abgeben und sein Geld zurück.
Innova bestehtauf sein Recht, sie schicken den Player ein. Nach 2,5 Wochen soll man das Gerät nun wieder abholen. Man nimmt die DVD mit und testet sie im Laden, der Fehler tritt erneut an der gleichen Stelle auf. Man bietet an, den Kaufvetrag nun rückgänig zu machen oder aber einem das Gerät einer anderen Marke im Austausch zu geben, denn ein Gerät, dass man bezahlt, aber quasi noch kein einziges Mal nutzen konnte, will man nicht mehr. Doch die Verkäufer pochen weiterhin auf das Recht, den Player einzuschicken (laut AGB besitzt Innova das Recht zur zweimaligen Nachbesserung).
Nun wüsste ich gerne, wie die Rechtslage ist, wenn der Player beim nächsten Abholtermin besagte DVD noch immer nicht richtig abspielt. Kann man dann in jedem Fall das Gerät abgeben und sein Geld zurückverlangen?

