Josef und Maria Huber leben in Gütergemeinschaft (GG). Mit Erbvertrag haben sie sich als gegenseitige Alleinerben eingesetzt. Evtl. Abkömmlinge sollen vorerst nur den Pflichtteil erhalten.
Sonder-/Vorbehalts-Güter und wie die alle heissen, lassen wir mal bewusst aussen vor.
Der Josef Huber stirbt nun. Die Erbmasse besteht nur aus Bankguthaben über 1 Mio EUR. Lassen wir 3 pflichtteilsberechigte Kinder da sein.
Aus was wird der Pflichtteil berechnet, wenn in
Variante 1: Alle Konten auf Josef Huber lauten,
Variante 2: Alle Konten auf Maria Huber lauten,
Variante 3: Alle Konten auf beide gemeinsam lauten ?
Kann gut sein, dass die Antwort immer gleich lautet, aber das ist halt die Frage.
Abwandlung 1: Kann Maria Huber in diesem Erbgang den Kindern mehr als den Pflichtteil zukommen lassen (wegen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer)? Schenkung 10 Jahre usw. ist bekannt. Es geht nur um diesen Erbgang.
Abwandlung 2: Statt Kontenguthaben gibt es nur eine Immobilie mit den gleichen Varianten beim Eigentum. Ändert das etwas an den Antworten ?
Der Josef Huber stirbt nun. Die Erbmasse besteht nur aus
Bankguthaben über 1 Mio EUR.
das gesamtvermögen ist demnach 2 mio euro, da der anteil der maria huber nicht in die erbmasse fällt.
Lassen wir 3
pflichtteilsberechigte Kinder da sein.
Aus was wird der Pflichtteil berechnet, wenn in
Variante 1: Alle Konten auf Josef Huber lauten,
Variante 2: Alle Konten auf Maria Huber lauten,
Variante 3: Alle Konten auf beide gemeinsam lauten ?
Kann gut sein, dass die Antwort immer gleich lautet, aber das
ist halt die Frage.
aufgrund der gütergemeinschaft dürfte das wohl so sein.
der pflichtteil ist die hälfte des gesetzlichen erbteils.
demnach hier 83.333,33 EURO bargeld für jedes kind.
nach auszahlung des pflichtteils dürfte maria mit _ihrem_ vermögen jederzeit machen können, was sie will.
Abwandlung 2: Statt Kontenguthaben gibt es nur eine Immobilie
mit den gleichen Varianten beim Eigentum. Ändert das etwas an
den Antworten ?
imho nicht, allerdings kann der pflichtteil nur in geld verlangt werden, nicht in einem (ideellen) anteil an einer immobilie.