Wenn eine Firma ein Einschreiben per Rückschein nicht abholt,kann man davon ausgehen,dass diese es absichtlich tun?
Ich habe bereits hier im Forum gelesen,dass diese es nicht abholen müssen,aber wozu dann das Einschreiben per Rückschein?
In einer Rechtsvorlesungen die ich besucht habe meinte der Professor,dass im Allgemeinen ein Brief als zugegangen gilt,wenn er in den Machtbereich des Empfängers gerät.Im Grunde genommen doch,wenn er davon Kenntnis besitzt,dass für ihn ein Einschreiben vorliegt,oder nicht?
Bezüglich um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und Briefabsendungen zu beweisen empfehlt sich nur das Einwurfeinschreiben???
Dann noch was zu verdeckten Kosten im Internet,was kann man dagegen tun?(Im Nachhinein)
Wenn beispielsweise auf der Startseite noch keine Kosten erwähnt werden und bei der Anmeldung erst ein vorher unscheinbarer Text um ein paar Wörter „ergänzt“ wird,sodass dies erst auf den zweiten Blick deutlich wird?
Im Grunde genommen eine „unbemerkte Abänderung des Fließtextes“ geschieht.Die Kosten sind also in der AGB und in einer Anmeldung(links im erwähnten veränderten Fließtext) zu einer Seite
enthalten.
Diese Kosten treten auf,wenn man sich auf dieser Seite anmeldet.
Was tun wenn die Kosten unglaublich hoch bezüglich der Leistung bspw. einen Newsletter sind?
Ich habe bereits hier im Forum gelesen,dass diese es nicht
abholen müssen,aber wozu dann das Einschreiben per Rückschein?
Na, es dient dem Nachweis des Zugangs für den Fall, dass es abgeholt wurde.
In einer Rechtsvorlesungen die ich besucht habe meinte der
Professor,dass im Allgemeinen ein Brief als zugegangen
gilt,wenn er in den Machtbereich des Empfängers gerät.Im
Grunde genommen doch,wenn er davon Kenntnis besitzt,dass für
ihn ein Einschreiben vorliegt,oder nicht?
Nein. Eben nicht. Das ist nicht der Machtbereich des Empfängers. Ein typisches Beispiel dafür wäre ein Briefkasten.
Bezüglich um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und
Briefabsendungen zu beweisen empfehlt sich nur das
Einwurfeinschreiben???
Bedingt, ja; das Problem ist, dass einige Gerichte es nicht anerkennen, weil es wohl Postboten gibt, die zwar den Einwurf bestätigen, aber trotzdem nicht einwerfen. Ich verschicke die meisten Sachen mit normaler Post und nur ganz selten mal was als Einschreiben, aber wenn, dann ist es ein Einwurfeinschreiben.
Bezüglich um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und
Briefabsendungen zu beweisen empfehlt sich nur das
Einwurfeinschreiben???
Ganz auf Nummer sicher gehen kann man mit einer Zustellung
durch den Gerichtsvollzieher. Das ist auch gar nicht mal so
unverschämt teuer.
ich hab da grad mal ein wenig gesucht - ist der Eindruck richtig, daß ich für „popelige“ 7,50 EUR quasi jedes beliebige Schriftstück durch den Gerichtvollzieher beweisbar zustellen lassenkann? Inklusive „Dingdong, guten Tag, der Gerichtsvollzieher ist da!“?
Nicht, daß ich da was vorhätte, aber das klingt etwas obskur.
ich hab da grad mal ein wenig gesucht - ist der Eindruck
richtig, daß ich für „popelige“ 7,50 EUR quasi jedes beliebige
Schriftstück durch den Gerichtvollzieher beweisbar zustellen
lassenkann?
Zumindest jede Willenserklärung.
Inklusive „Dingdong, guten Tag, der
Gerichtsvollzieher ist da!“?
Jein; der GV kann seinerseits die Post beauftragen.
Im Fernsehen kam letzte Woche im ZDF ein Bericht, da ging es um sogenannte Mietnomaden. Der dortige Mietrechtsexperte riet dazu, fristlose Kündigungen durch einen Boten oder Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Begründung: Man sollte den Inhalt des Schriftstückes beweisen können, es könnte ja sein, das ein leerer Umschlag verschickt wurde. Ich weiß nicht ob das nur im Mietrecht so ist oder sich auch auf andere Rechtsbereiche übertragen läßt.
Jedenfalls scheint mir die Zustellung durch den GVZ die sicherste Methode zu sein - außer man läßt sich auf der Kopie des Schriftstücks die Zustellung bestätigen (wenn das der Gegner macht). Ein Einschreiben / Rückschein kostet auch nicht viel weniger.