Kinder haften nicht, sagt man

Folgendes, wir nehmen mal an, K hat ein Auto gekauft vom V.
Das Auto taugt nichts, es kommt zum Prozess
ein Gutachter erkennt, das Fz hat nicht 135000 sondern 250000Km gelaufen
Das Auto zieht keinen Hering vom Teller - auf gut Deutsch.

K gewinnt, der V muss das Ding zurücknehmen gegen Rückszahlung des Kaufpreises.
Der K holt das Fz bei einem Bauern wieder ab (er hatte es da (fast 1 Jahr Prozesslaufzeit)untergestellt)
K Parkt das Ding in seiner Garageneinfahrt.

Durch ein Kellerfenster sieht er zufällig, wie eines von mehreren Kindern offenbar am Auto kratzt, das ist gut zu hören - zu sehen wären nur die Beine mehrer Kinder gewesen.

Der K rennt raus, am Auto ein etwa 80cm langer tiefer Kratzer!!!

Die Bengel stehen zu viert auf dem Bürgerssteig.

Der Älteste ist etwa 10 die anderen 5, 6, 7 Jahre alt (schätzungsweise)

Auf die Frage wer es gemacht hat antwortet der etwa 10Jährige „Wir“ nicht auf der Fahrerseite ist ein ganz frischer Kratzer bis auf Blech…
Farbteilchen liegen auf dem Boden…

Die Bengel gehen einfach weiter, sind nicht aus der Gegend, jedenfalls hätte man die nicht wieder gesehen.

Was jetzt,
Man hätte den Schaden sofort der eigenen Haftpflicht vom K gemeldet.
die Privathaftpflicht vom K sagt: wir zahlen nicht…

Wenn jetzt der V kommt um das Auto abzuholen gibts den nächsten Ärger

Was tun…

Angelika

Was tun…

Man wird den Schaden selber tragen müssen. Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig und somit nicht haftbar zu machen. Dem 7 jährigen und dem 10 jährigen Kind wird man das Ganze kaum nachweisen können.

Was tun…

„Man“ wird den Schaden selber tragen müssen. …

Der Eigentümer bleibt auf den Kosten sitzen, K hat das Eigentum am Auto wohl noch nicht übergeben, aber evtl. befindet sich ja V im Annahmeverzug, muss er dann evtl. Schäden nicht gegen sich gelten lassen?