Altenpflege Vater/Sohn

Hallo

angenommen ein Vater ist vorübergehend pflegebedürftig und zufälligerweise ist der Sohn Altenpfleger, der sich an seiner Arbeitsstelle nicht wohl fühlt und schon länger plant, sich ggf. selbständig zu machen.

Selbständig jetzt nicht mit einem mobilen Hilfsdienst und Angestellten, sondern erst mal nur, dass er sich entsprechend Patienten sucht und diese „mobil“ betreut.

Ginge dies auch in dem Verhältnis Vater/Sohn?

Vielen Dank.

Wenn der Vater noch geistig fit ist noch einen Pflegevertrag mit seinem Sohn schließen kann, dürfen die Beiden vereinbaren was sie wollen. Ist der Vater jedoch nicht mehr in der Lage, seine vertraglichen Dinge zu regeln, müsste ein Bevollmächtigter, oder, wenn keine Vollmacht ausgestellt wurde, ein gesetzlicher Betreuer die Vertragsgrundlage für das Pflegeverhältnis schaffen. Dieser Vertreter/ Betreuer dürfte dann nicht der Sohn sein, da er nicht mit sich selbst einen Vertrag schließen darf. In einer solchen Konstellation müsste der pfelgebedürftige Vater entweder jemand anderen bevollmächtigen oder das Vormundschaftsgericht müsste einen anderen Betreuer oder nur für diese Angelegenheit einen Ergänzungsbetreuer bestellen.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Refinanzierung der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung. Mir ist nicht bekannt, dass die Pflegeversicherung nicht oder nicht voll zahlt, wenn der Pflegende ein Sohn des Patienten ist- da bin ich mir aber nicht sicher. Im Zweifel mal bei der Pflegeversicherung nachfragen.

Hallo

vielen Dank für die Antwort, die schon weiter hilft.

lg

Hallo

vielen Dank für die Antwort, die schon weiter hilft.

lg

Ich kann mir schon vorstellen, dass die Pflegekasse da Ärger macht. Die zahlen ja mehr wenn ein prof. Pflegedienst kommt als wenn es die Angehörigen machen. Das gilt dann wohl als selbst beschaffte Pflegekraft und wird nicht als Pflegesachleistung (wie beim ambulanten PD) abgerechnet werden können.
Bsp. Pflegestufe 2:
selbst beschaffte Pflegekraft: 410€ / Monat
Pflegesachleistung: 921€ / Monat.

Gruß Pp (selbst Kr.Pfleger)

Hallo kann ich bestätigen dass das Ärger gibt, Angehöriger bleibt Angehöriger, selbst wenn er Profi ist.
Versuch doch einen Pflegedienst zu finden, der da mitspielt, und dich für diesen einen speziellen Patienten einstellt. Damit ist dann auch die Urlaubs- und Krankheitsvertretung gesichert, was verhindert dass du irgendwann selbst kaputt gehst.
Gruß Susanne

Hallo,

ok, danke für die Anregungen.

Übrigens noch eine Frage:

wie bekommt man als mobiler Altenpfleger eine Kassenzulassung?
Weiß da evtl. jemand etwas?

Danke.

Hallo,

ok, danke für die Anregungen.

Übrigens noch eine Frage:

wie bekommt man als mobiler Altenpfleger eine Kassenzulassung?
Weiß da evtl. jemand etwas?

Hallo, indem du einen Oneman/Frau-Pflegedienst Gründest, PDL-Schein vorrausgesetzt.
Gruß Susanne