Darf man alles aus dem Grosshandel wiederverkaufen

Hallo zusammen,

wenn ich das recht im Kopf habe, dann darf man doch nicht einfach so im Laden z.B. adidas-Schuhe kaufen und dann gewerblich z.B. über ebay weiter verkaufen?
Liege ich damit schon mal richtig? Gibt es da einen Titel dafür?

Wie ist das, wenn man im Grosshandel einkauft? Bei der MOTRE (Firmenname frei erfunden) oder woanders unterschreibt man doch sogar dafür, dass man die Schuhe (und dort gibt es ja auch adidas-Schuhe) nicht privat kauft.
Kann man also pauschal davon ausgehen, dass man alles, was man in der MOTRE kauft wiederverkaufen dürfte?

Danke schon mal.

Hallo!

Ich würde denen was husten, wenn ich deren Schuhe auf ewig behalten müßte.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, es ist so:

Gegen Verkauf an sich können die gar nichts machen, auch nicht bei Ebay.

Aber der Name ist geschützt als „Marke“. Du darfst ja auch nicht irgendwelche selbstgebastelten Schuhe als Adidas verkaufen. Und deren Originalschuhe eben auch nicht, WENN die das nicht wollen.

Man darf alles (ausgenommen Verbotenes natürlich) überall verkaufen, auch bei Ebay, aber nicht unbedingt unter dem geschützten Namen.

Wenn du sie aber einfach nur als „Schuhe“ verkaufst und nur auf dem Foto der Schriftzug verrät, welche Marke es ist, ist es erlaubt.

Es hat mal jemand in den USA Markenware gekauft und in Deuschland bei Ebay verkauft. Anschließend kam eine sehr teure Abmahnung, weil die Firma den Verkauf in Deutschland verboten hatte.

Hätte derjenige aber nicht den Markennahmen in die Titelzeile geschrieben, wäre es erlaubt gewesen.

Wenn du die Schuhe im Laden verkaufst, schreibst du den Namen ja sowieso nirgens hin.

Der Kunde sieht ja auch am Aufdruck, daß es Adidas-Schuhe sind. Bei Ebay sieht er das am Foto.

Grüße

Andreas

Hallo,

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, es ist so:

nein, so ist es gar nicht.

Die Schuhe, die in den USA verkauft werden, sind nicht für den europäischen Markt verkauft und daher kann Adidas den Vertrieb in der EU abmahnen, ein Re-Import, für den der Erschöpfungsgrundsatz nicht gilt.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verkauf-von-aus-der-…

Schuhe, die in der EU gekauft wurden, können in jedem EU-Land weiterverkauft werden.

Eine beschreibende Nutzung der Marke ist erlaubt, daher kann man auch ohne Foto von 3 Streifen einen Adidas-Schuh als Adidas-Schuh verkaufen.

http://www.juraforum.de/gesetze/MarkenG/23/23_Marken…

Viele Grüße
EK

Markengesetz und Eigentumsrecht

Die Schuhe, die in den USA verkauft werden, sind nicht für den
europäischen Markt verkauft und daher kann Adidas den Vertrieb
in der EU abmahnen, ein Re-Import, für den der
Erschöpfungsgrundsatz nicht gilt.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verkauf-von-aus-der-…

Hallo EK,
auf dem Link ist von „gewerblichem Wiederverkauf“ die Rede.
Wie sieht es aus, wenn Person A Markenkleidung in den USA gekauft hat (die nicht für EU-Verkauf bestimmt ist), nach einigen Wochen aber feststellt diese noch nie getragen zu haben und dann über Ebay (oder welchen Kanal auch immer) an EUler verkauft?
Laienwissen:
Erwerbe ich nicht Eigentumsrechte?
Kann ich mit Eigentum nicht machen, was ich will?
Ist es Markenrechtlich zu beanstanden, wenn ich öffentlich Markenklamotten verbrenne und meine Meinung kundtue?
(Alles als Privatperson)

Gruß
jartUl

Hallo,

auch Privatleute dürfen nicht Markenrechte verletzten. Und mit dem Eigentum hat das recht wenig zu tun. Denn das ist ja gerade das Wesen einer Lizenz, dass man Eigentum erhält, aber doch nicht machen kann, was man will.

Viele Grüße
EK

Hallo,

wo verletzt er den Markenrechte, wenn er einen Privat erworbenen Gegenstand weiter verkauft? Eine begrenzung im Weiterverkauf ist gegenüber Privaten in Deutschland kaum haltbar.

Gruss

Hallo,

nicht dass wir uns hier missverstehen: Auch die 2. Frage macht ja kaum ein Hehl aus der Umgehungstendenz und zielt für mich auf geschäftlichen Verkehr ab. Es gibt Gerichte, die schon bei 10 Teilen derselben Marke einen geschäftlichen Verkehr annehmen. Das Wort „Privatverkauf“ scheint im ebay-Jargon eher als Jagdschein verstanden zu werden, davor kann nur gewarnt werden.

http://www.jurablogs.com/de/lg-frankfurt-bei-10-ebay…

Von daher kann es natürlich sein, dass man „zufällig wiederentdeckte“ ungetragene Teile von seinem letzten USA-Aufenthalt verkauft. Doch ist man schneller im geschäftlichen Verkehr, als einem lieb sein kann.

Viele Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Von daher kann es natürlich sein, dass man „zufällig
wiederentdeckte“ ungetragene Teile von seinem letzten
USA-Aufenthalt verkauft. Doch ist man schneller im
geschäftlichen Verkehr, als einem lieb sein kann.

Viele Grüße
EK

würd ich nicht so sehen, ich glaube kaum, das jemand ein teil für sich mehrfach und in verschiedenen Größen kauft. Wie gesagt, meine Aussage bezieht sich auf den Sachverhalt, nicht auf Gewerbliche Händler, die etwas umgehen wollen…

gruss