Hi,
Wenn eine Anzeige vorliegt und die Aussage verweigert wird,
bei der ersten Vernehmung, und im Anschluss kommt eine erneute
Ladung zu einer Aussage, ist das gut oder eher schlecht!?
Inwiefern?
Eigentlich weder noch, denn ein Beschuldigter ist grundsätzlich nicht zur Aussage bei der Polizei verpflichtet - da kann die Polizei laden, soviel sie möchte, was sie gern auch tun, weil die Polizei sehr gern auf Dummfang geht.
Wie ist es mit dem Staatsanwalt, lädt der selbst auch noch mal
vor, oder kann es gleich vor Gericht gehen? Bzw. kann es auch
gleich eingestellt werden das Verfahren!?
Der Beschuldigte muss niemals aussagen, wenn er sich damit selbst einer Straftat bezichtigen würde, er kann die gesamte Zeit über schweigen, auch vor Gericht, er hat ein grundsätzliches Recht, die Aussage zu verweigern, aber das gilt wirklich nur für den Beschuldigten/Angeklagten selbst - Zeugen müssen aussagen, vor Gericht, es sei denn, sie sind ersten Grades mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert (es gibt noch einige andere Ausnahmen wie z.B. Geistliche, Ärzte usw, aber dazu müssteste mal direkt im Gesetz nachlesen), also immer schön aufpassen, als was man geladen wird, ob als Zeuge oder Beschuldigter…
Als Zeuge kann dann der Staatsanwalt oder das Gericht halt die Aussage auch erzwingen, und das auch vor dem Gerichtstermin, das ist möglich, also wenn Du als Zeuge vom StA geladen wirst, dann sollteste hingehen…
Und natürlich kommt es auch vor, dass ein Verfahren „einfach so“ eingestellt wird, ehe es zu einer Verhandlung kommt, was in aller Regel positiv ist 
Das passiert vor allem dann, wenn eben die Ermittlungen bis dahin ergeben haben, dass eine Anklage vor Gericht keinen Bestand hätte usw…
Und ist es möglich bzw. möglicherweise von Nachteil wenn man
sich einen Anwalt erst nimmt, wenn ein Gerichtstermin
feststeht?
Das kann natürlich nachteilig sein, denn ein Anwalt sollte ja alle zeitliche Gelegenheit haben, sich Akteneinsicht usw. zu beschaffen, um möglichst viel und alles über den Sachverhalt in Erfahrung zu bringen, denn kommt es dann wirklich zur Gerichtsverhandlung, ist es immer besser, je mehr der Anwalt Bescheid weiss und Gelegenheit hatte, sich mit dem Fall vorab richtig vertraut zu machen - das ist eigentlich ganz logisch 
danke
Bitte^^
Icequeen