Bitte verzeiht mir dieses Doppelposting. Ich denke, zu diesem Thema ist auch dieses Brett geeignet. Und ich brauche wirklich dringend Hilfe. Dieser Artikel ist auch im Brett „Polizei und Kriminalistik“ gepostet.
Frank
Hallo Leute,
meine Freundin wird regelmässig von ihrem Exfreund per Telefon belästigt. Vor vier Monaten machte sie mit ihm Schluß. Seitdem belästigt er sie jedoch ständig. Jetzt zur Weihnachtszeit ist es ganz schlimm. Nachdem sie ihm nun von mir erzählt hat, nimmt alles ein extremes Ausmaß an. Er will sie auf Schritt und Tritt beobachten, ihr (uns) sehr weh tun bzw. töten und alles miese was man sich nur vorstellen kann. Er ist Syrer, hat hier keine Familie und hat auch angeblich nichts zu verlieren. Laut meiner Freundin hätte er wohl auch das Potential um ein Verbrechen zu begehen.
Er will ein Treffen „erzwingen“ damit sie ihm noch eine Chance gibt.
Dieser Psychoterror wird immer schlimmer. Meine Liebste ist nervlich total am Ende und hat riesige Angst.
Mich belastet diese Situation natürlich auch sehr schwer, am schlimmsten ist es sie leiden zu sehen.
Welche Möglichkeiten seht Ihr? Was kann ich dagegen tun? Kann mir die Polizei weiterhelfen oder muß erst etwas passieren bis sie dazu kommt? Bitte antwortet schnell.
Hi Frank,
soweit hier bereits Drohungen ausgesprochen worden sind und Belästigungen erfolgten, rate ich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Dieser kann eine einstweilige Verfügung beantragen, die in sehr kurzer Zeit erlassen werden kann. Damit würde dem Gegner unter Strafandrohung untersagen, weiterhin Drohungen von sich zu geben und deine Freundin in Angst und Schrecken zu versetzen.
Außerdem sollte deine Freundin eine Strafanzeige wegen dieser Drohungen erstatten. Es könnten mehrere Strattatbestände bereits erfüllt sein, z.B. Nötigung, Beleidigung.
Die Polizei ist nicht der richtige Ansprechpartner, weil die Beamten erst tätig werden können, wenn etwas passiert ist.
Und diese Situation wollt ihr ja verhindern.
Vorsichtsmaßnahmen sind sicherlich angebracht. Deine Freundin sollte in der nächsten Zeit nicht ohne Begleitung unterwegs sein und vor allem auch Dunkelheit und zwielichtige Gegenden meiden.
Ein Anrufbeantworter, der in der Lage ist, Gespräche mitzuschneiden, ist auch nicht verkehrt. Solche Mitschnitte sind zwar vor Gericht nicht zugelassen, können aber im Vorfeld wichtige Hinweise liefern.
Ansonsten ist zu empfehlen, nicht den Mut zu verlieren und klare Gedanken fassen. Wenn die psychische Belastung zu groß wird, ist es auch oft hilfreich, wenn man sich in therapeutische Hilfe begibt. Psychiater und Psychotherapeuten haben einiges auf Lager, das den Betroffenen in solchen Situationen stärker werden läßt. Nur keine Schwellenangst.
Viel Glück bei der Bewältigung des Problems,
Francesco
Außerdem sollte deine Freundin eine Strafanzeige wegen dieser
Drohungen erstatten. Es könnten mehrere Strattatbestände
bereits erfüllt sein, z.B. Nötigung, Beleidigung.
Die Polizei ist nicht der richtige Ansprechpartner, weil die
Beamten erst tätig werden können, wenn etwas passiert ist.
Und diese Situation wollt ihr ja verhindern.
Hallo Francesco,
kurze Nachfrage: Widersprechen sich diese beiden Absätze nicht? Anzeige erstatten, da einige Tatbestände bereits erfüllt sind. Und danach kommt: Keine Polizei, da noch nichts passiert ist.
Irgendwie fehlt mir wahrscheinlich ein kleiner Teil Verständnis, dachte ich doch, daß die Polizei bei Straftatbeständen durchaus der geeignete Ansprechpartner ist.
Mit der Bitte um fachliche Erleuchtungeinen schönen Gruß
Hi Homer,
die Strafanzeige kann selbstverständlich auch bei der Polizei erstattet werden.
Für viele Bürger ist das sogar der übliche Weg.
Ich persönlich wende mich lieber direkt an die Staatsanwaltschaft, aber das ist schon eher eine „Geschmackssache“.
Dein Einwand ist insofern nicht falsch. Ich wollte in erster Linie verdeutlichen, dass die Polizei hier nicht als Ordnungskraft einschreiten und den Betroffenen „verhaften“ kann.
Dazu fehlt einfach die Grundlage.
Gruß,
Francesco
die polizei/staatsanwaltschaft wird dir/euch nicht unbedingt weiterhelfen. dein fall kann ohne weiteres eingestuft werden
als ‚…nicht im oeffentlichen interesse…‘.
dann bleibt dir der klageweg, und ob der erfolg hat…?
aber - versucht doch mal einen euch wohlgesinnten syrer
zu finden, evtl sogar aus dem ehemaligen freundeskreis.
der koennte den burschen doch mal ‚ueberzeugen‘, dass er
da schei…be baut. oder ‚vermittelt‘.
die situation deiner angebeteten ist prekaer.
und sie sollte damit auch nicht einfach so weiterleben.
vielleicht bringt ihr auch mal eine gruppe zusammen
und sprecht mal gemeinsam in einer clique mit dem ehemaligen.
setzt euch in seine haut.
der hat jetzt erheblichen l-kummer, fuehlt sich in der
ehre getroffen. verliert evtl sogar seine in aussicht gestandene
aufenthaltserlaubnis. das wissen wir alle nicht.
mit der keule draufhauen hat ganz sicher keinen sinn.
das wuerde sehr gefaehrlich enden. und unerfreulich.
also - meine meinung - versucht ihn -trotz jetziger aversion und furcht- zu ueberzeugen, dass im hier etwas ganz normales passiert ist. und dass er sich einfach eine neue suchen soll.