Erbschleicher ?

Liebe Leute

Vor ca. 4 Woche ist mein Opa verstorben und meine Oma steht jetzt alleine da. Mein Opa hat aus erster Ehe eine Tochter, die sich bis dato nie um ihn gekümmert hat. Er hat im 2. Weltkrieg ein Bein verloren und war somit ein Pflegefall. Meine Oma war die einzige, die sich um ihn gekümmert und versorgt hat. Sie ist inzwischen über 80 Jahre alt. Am 23.12.00 erhielt sie einen Brief von einer Anwaltskanzlei, beauftragt und bevollmächtigt von der Tochter des Opas, und wurde aufgefordert, bis zum 31.12.00 folgende Nachweise zu erbringen.

  1. Sachverständigengutachten über die gesamte Habe
  2. Notarielle Erklärung über das gesamte Vermögen
  3. Auflistung sämtlicher Schenkungen der vergangenen 10 Jahre
  4. Versicherung per Eides statt vor dem AG

Meine Oma hat derzeit ein Barvermögen von ca. 8000,00 DM angespart. Dieses Geld dürfte jedoch für die Kosten der Beerdigung völlig aufgebraucht werden. Rente 1000,00 DM + Hinterbliebenenrente der Deutschen Bundesbahn.

Wie kann sie sich wehren, sie ist über 80 !!

Bin für jeden Tipp dankbar

Hallo,

bin zwar kein Erbrecht spezi, aber ich gehe davon aus, das die Tochter ein legitimes Anrecht auf ihren Anteil hat. Aber da sie das Erbe nicht ablehnt, ist sie meines Wissens auch für die Beerdigungskosten zuständig. Aber wie gesagt, ich bin keine Spezialist auf dem Gebiet. Aber vielleicht kommen noch andere Antworten.
Gruß
roland

Hi, eigentlich ne Frechheit dir gegenüber, aber so ist die Realität, du brauchst gar nichts zu befürchten, du bist zwar Besorger der Bestattung, d.h. du wickelst die Beerdigung ab mit allen Kosten inclusive Grabpflege für 30 Jahre cca,. Wert von 17000,- DM usw. rechnest dann die verbliebenen Kosten ( falls noch was übrig bleibt, ist ja hier nicht der Fall), und teilst dem Rechtsanwalt dann die Abrechnung mit, vorher am besten eine
Vorabmitteilung an den Rechtsanwalt, mit Schilderung der Lage in diesem Sinne dann hast du Ruhe.
( Kleiner Tip : Sollte wriklich etwas über sein, fahr doch zur Spielbank und setz den Rest auf eine Karte, und gib dem Rechtsanwalt diese Erklärung ab, was meinst du, wie der Rechtsanwalt seine Faust in der Tasche hat, dann muß diese andere Person teuere Rechtsanwaltskoten bezahlen und bleibt darauf sitzen, dann würde für diese Person der Schuß total nach hinten losgehen.
Gruß

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Hi hier nochmal, also klär die Sache am besten beim Amtsgericht direkt ohne Rechtsanwalt, der kostet nur viel, ich würde mit diesem Schreiben des Rechtsanw. dorthin gehen und die Sache beim Amtsgericht (hier Abteilung Nachlaßgericht)klären, Erklärungen dort gleich abgeben und nicht über einen éigenen Rechtsanwalt,
Wenn dort die Frage nach rückliegenden Schenkungen auftaucht, kannst da auch Erklären, daß für deine Mitpflege am Opi viel Geld verbraucht wurde, Fahrten zu Behörden, Ärzten, Versogungsamt Kauf eines Auto zu Mobilität usw.
Gutachten oder Feststellung des Vermögen trifft auch die Nachlaßstelle beim Amtsgericht,sowie alle Erklärungen die mit dem Nachlaß zu tun haben ,dann brauchst du dich ni´cht vors Amtsgericht d.h. vor den Richter zerren lassen, kostet auich nur für dich ne Menge an Gerichtsgebühren.
nochmals Gruß

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Ich denke einmal, dass die „verschollene“ Tochter keine Ahnung hat, in welcher Höhe überhaupt ein Vermögen besteht. Ihr Rechtsanwalt hat daher ersteinmal zum „Rundumschlag“ ausgeholt und alles eingefordert, was grundsätzlich möglich ist.

Auch mit (manchen) Rechtsanwälten kann man reden: teile dem Rechtsanwalt mit, dass sich das Vermögen beschränkt auf Barvermögen - ein Sachverständigengutachten ist daher schon einmal entbehrlich (das ist idR nur bei Grundeigentum o.ä. nötig). Bei der mitgeteilten Höhe des Nachlasses wird dem Rechtsanwalt dann schon klar werden, dass „da nichts zu holen ist“. Er weiß ganz genau, dass schon die vor Verteilung aus dem Nachlass zu tragenden Kosten der Beerdigung das existierende Vermögen aufzehren werden.

Im übrigen werden sich bei dem hier vorliegenden Streitwert (= Erbteil der Tochter) seine Ambitionen in Grenzen halten.

Stephan