folgender Fall würde interessieren:
Kläger A (Fotograf) stellt Zahlungsklage (Privatperson) und gewinnt.
Im Urteil steht, daß der Käger A in allen Punkten recht hat, Beklagter B wird verdonnert, das Honorar zu zahlen und die Gerichts- und Anwaltskosten. Beklagter B hat eine Rechtsschutzversicherung, die ihn bis jetzt „begleitet“ hat. Der Beklagte ist jetzt natürlich total stinkig, weil er verloren hat und sagt, daß er in Berufung gehen möchte, weil er hat ja schließlich ne Rechtsschutzversicherung!
Wie ist das denn, wenn ein erstinstanzlicher Prozeß komplett verloren wurde; zahlt eine „normale“ Rechtsschutzversicherung die Berufung, obwohl keine Aussicht auf Erfolg besteht? Kann der Beklagte auch alleine, ohne Anwalt innerhalb der 4 Wochenfrist bis Rechtskraft Berufung einlegen?
Wie ist das denn, wenn ein erstinstanzlicher Prozeß komplett
verloren wurde; zahlt eine „normale“ Rechtsschutzversicherung
die Berufung, obwohl keine Aussicht auf Erfolg besteht?
Die Aussicht auf Erfolg ist m.E. *das* Kriterium schlechthin, auf das es bei den Rechtsschutzversicherungen ankommt. Mir ist allerdings nicht ganz klar, woraus du folgerst, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Das ist doch zunächst einmal nicht mehr als eine Unterstellung.
Kann
der Beklagte auch alleine, ohne Anwalt innerhalb der 4
Wochenfrist bis Rechtskraft Berufung einlegen?
Nein, denn nur vor dem AG herrscht kein Anwaltszwang, und das AG verhandelt keine Berfungssachen.
Der Beklagte ist jetzt natürlich total stinkig, weil er
verloren hat und sagt, daß er in Berufung gehen möchte, weil
er hat ja schließlich ne Rechtsschutzversicherung!
Ich würde sagen, dafür hat man eine Rechtsschutzversicherung und die Möglichkeit der Berufung gibts halt deswegen, damit man sich wehren kann, wenn man einen Prozess ganz oder teilweise verloren hat.
Umgekehrt bedeutet das für den Sieger, dass er erst der Sieger ist, wenn das Urteil rechtskräftig ist, aber niemals vorher.
Letztes Jahr ists mir passiert, dass ich in erster und zweiter Instanz ziemlich glatt gewonnen hab, aber der OGH in der Revision, also in dritter Instanz, das Urteil umgedreht hat - da ist ein Mandant auch nicht begeistert wenn er dann in dritter Instanz verliert, aber das ist halt so.