Gbr-adresse-haftung

Guten Tag,
3 Personen möchten eine GbR gründen. 1 Person wohnt in der Wohnung, die ihrer Mutter gehört und möchte die GbR mit der Adresse dieser Wohnung registrieren lassen.

Was glauben Sie sollte man als Eigentümer dieser Wohnung in so einem Fall bedenken, was für eine Gefahr könnte in diesem Fall bestehen?

Die GbR haftet für ihre Gesellschafter. Und Gesellschafter haften für deliktisches Handeln der anderen Gesellschafter sofern der deliktisch handelnde Gesellschafter dies in Zusammenhang mit dem Betrieb der GbR tat.

Ihrer Meinung nach, gibt es Situationen, in den der Eigentümer(der nichts mit der GbR außer Adresse seiner Wohnung zu tun hat) der Wohnung (wo die GbR angemeldet ist) mit dieser Wohnung haften würde und möglicherweise sie verlieren?

Ich bedanke mich im Voraus!

hallo,

als inhaber der wohnung würde man wohl bedenken wollen, dass die räume, die der gbr zur nutzung überlassen werden sollen, klar von den eigenen getrennt werden müssen, damit im fall des falles ein gerichtsvollzieher wüßte, wo er amtshandlungen ausführen darf und wo nicht. :wink:

lg dev

Danke für Ihre Antwort.
Aber wenn die Wohnung einer anderen Person gehört, die nichts mit der GbR zu tun hat, wie könnte es zu den Situationen mit einem Gerichtsvollzieher kommen?
Die Gesellschafter, wenn ich das richtig verstehe, haften nur mit eigenem Vermögen und die Wohnung ist kein Vermögen von den Gesellschaftern. Und nehmen wir an, dass alles, was in der Wohnung steht gehört auch nicht den Gesellschaftern sondern, dem Eigentümer.

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Aber wenn die Wohnung einer anderen Person gehört, die nichts
mit der GbR zu tun hat,

die person hat doch offenbar so viel mit der gbr zu tun, dass sie gestattet, ihre adresse zu verwenden/mißbrauchen.

wie könnte es zu den Situationen mit
einem Gerichtsvollzieher kommen?

wenn ein gläubiger der gbr einen titel gegen die gesamtschuldnerisch haftenden gesellschafter der gbr erwirkt und den gv an die im geschäftsverkehr angegebene adresse schickt.

dann wird sich der gerichtsvollzieher an seine vorschriften halten und insbesondere keinerlei ermittlungen anstellen, zu denen er nicht verpflichtet ist.

lg dev

dann wird sich der gerichtsvollzieher an seine vorschriften
halten und insbesondere keinerlei ermittlungen anstellen, zu
denen er nicht verpflichtet ist.

Dann in schlimmsten Fall verliert man, sagen wir, alles, was in der Wohnung gibt. Aber die Wohnung selbst und der Eigentümer werden nicht „angegriffen“?

Vielen Dank!