Braucht ein GG einen terretorialen geltungsbereich

hallo
meine frage,braucht das GG, um juristisch bestand zu haben, einen terretorialen geltungsbereich? der explizit festhält WO das gg genau gültig ist?!
vielen dank schonmal!
ciao
sven,

Hallo Sven,
selbstverfreilich braucht ein GG (in anderen Ländern „Verfassung“ genannt) einen territorialen Geltungsbereich.
Dieser braucht aber nicht explizit beschrieben zu sein da klar sein dürfte, dass eine Verfassung nur in dem Staat gilt, für den sie gedacht ist; alles andere wäre Quatsch.
Um also gültig zu sein benötigt eine Verfassung einen Staat, der sich definiert aus: 1. Staatsgebiet
2. Staatsvolk
3. Staatsregierung

Gruß
HaWeThie

WIESO WIRD DAN rechtsradik. seite nicht gelöscht??
hallo also ist es definitiv NICHT möglich das das GG de jure erloschen ist weil der geltungsbereicht wegefallen ist 1990??, wie auf einer(meiner ansicht nach rechten propaganda seite, aber bedeutend besseres niveau)seite
krr-info.de

steht.???
wieso werden dan diese falschinformationen nicht gelöscht?
ICH MEIN DAS WÖRE DOCH VOLKSVERHETZUNG ODER!!!
danke!
ciao
sven
[im geschi forum kamen sie auch zum ergebnis das das falsch ist.aber meine frage.wieso wird sowas nicht gelöscht?!]

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tokra,

wieso ist deiner Ansicht nach der Geltungsbereich des Grundgesetzes 1990 weggefallen? Er ist doch durch die Eingliederung der Neuen Bundesländer auf diese erstreckt worden.

Frohes Neues jahr, bebro

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Hallo Tokra,

wieso ist deiner Ansicht nach der Geltungsbereich des
Grundgesetzes 1990 weggefallen? Er ist doch durch die
Eingliederung der Neuen Bundesländer auf diese erstreckt
worden.

Frohes Neues jahr, bebro

da fragste am besten mal die herren des angäblichen deutschen reiches
krr.info de

ich hab davon nur ein sehr beschränkte ahnung. dachte zwar auch bisher das es nur erweitert wurde.aber die beharren darauf es is erloschen!?
ciao
sven.

Hallo Sven,
selbstverfreilich braucht ein GG (in anderen Ländern
„Verfassung“ genannt) einen territorialen Geltungsbereich.
Dieser braucht aber nicht explizit beschrieben zu sein da klar
sein dürfte, dass eine Verfassung nur in dem Staat gilt, für
den sie gedacht ist; alles andere wäre Quatsch.
Um also gültig zu sein benötigt eine Verfassung einen Staat,
der sich definiert aus: 1. Staatsgebiet
2. Staatsvolk
3. Staatsregierung

Gruß
HaWeThie

hallo also ist es definitiv NICHT möglich das das GG de jure
erloschen ist weil der geltungsbereicht wegefallen ist 1990??,
wie auf einer(meiner ansicht nach rechten propaganda seite,
aber bedeutend besseres niveau)seite
krr-info.de

steht.???
wieso werden dan diese falschinformationen nicht gelöscht?
ICH MEIN DAS WÖRE DOCH VOLKSVERHETZUNG ODER!!!
danke!
ciao
sven
[im geschi forum kamen sie auch zum ergebnis das das falsch
ist.aber meine frage.wieso wird sowas nicht gelöscht?!]