eine person hat einen unfall und nimmt sich einen anwalt ( über privatrechtschutz ).
der unfall geht soweit das es vor gericht geht. die person bittet den anwalt aber vorher die zusage des privatrechtschutzunternehmens der person einzuholen um die zusage zu bekommen die gerichtskosten zu übernehmen.
der anwalt bestätigt die zusage und klagt.
nun findet die person raus das es gar keine zusage von seitens der versicherung gab und die person nun die kosten allein zu tragen hat.
der anwalt wiegelt ab und beruft sich darauf das dies niemals so abgesprochen gewessen sei und die person ihm zugestanden hätte vor gericht zu klagen.
die info kam vom vesicherer direkt. auf nachfrage von der person bezüglich der zusage. dort wurde gesagt der anwalt hätte nie dort angefragt bezüglich einer zusage
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