Kann man bei einem Urteil mit Zug-um-Zug Verurteilung durch VU eine ganz normale ZV machen, brauch man dafür irgendwelche Nachweise?
Vielen Dank
Kann man bei einem Urteil mit Zug-um-Zug Verurteilung durch VU
eine ganz normale ZV machen,
Ja.
brauch man dafür irgendwelche
Nachweise?
Ja; insbesondere die, dass der Schuldner seinerseits befriedigt ist oder sich im Annahmeverzug befindet.
Levay