Abmahnungsgefahr bei Entwicklung?
Von: , Frage gestellt am Do, 16. Okt 2008
Hallo,
folgende fiktive Situation:
Ein Unternehmen X sei von einem Unternehmen Y (speziell in diesem Fall von einem Mitarbeiter des Unternehmens Y im Auftrage desselben) mit der Entwicklung einer Software beauftragt. Diese solle exklusiv für Y entstehen, d.h. Y erhält mit Ausnahme des Eigentums des Quelltexts sämtliche Rechte des fertigen Produkts.
X überlegt sich nun, um die Software für den Kunden Y attraktiver zu gestalten, grafische Elemente der Webseite von Y in die Software einzubinden.
Es sei angenommen, dass betreffs des Auftrags ein Vertrag existiere, jedoch bezüglich Bereitstellung grafischer Elemente keine expliziten Klauseln.
Ist diese Form der Verwendung rechtlich zulässig oder muß X bei Anwendung dieser Elemente mit Abmahnung rechnen?
Gruß,
Michael
