Angenommen, man findet im Internet eine Verkaufsanzeige, fährt daraufhin nach Absprache mit dem Verkäufer zur Besichtigung durch die halbe Republik und einigt sich dann vor Ort darauf, das Fahrzeug zu dem inserierten Preis zu kaufen, wenn sich der Mitbewerber nicht noch bis zum nächsten Tag überlegt wesentlich mehr auszugeben und dann vom Verkäufer doch noch eine Absage zu bekommen. Nachdem man dann nichts mehr hört und 4 Tage später dort anruft, um einen Abholungstermin auszumachen, bekommt man die Aussage, das Fahrzeug wird nun doch nicht mehr verkauft! Muß der Verkäufer sich dann doch von dem Fahrzeug trennen, auch wenn der Käufer keine Zeugen dabei hatte und außer dem Ausdruck der Verkaufsanzeige und einer Tankqittung von vor Ort nichts in der Hand hat?
Grüße
Holger
Definitiv ja! Es ist ein mündlicher Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer mit der aufschiebenden Bedingung geschlossen worden, dass der Mitbewerber nicht mehr als der Käufer bieten wird. Diese Bedingung ist tatsächlich nicht eingetreten, der Kaufvertrag an sich wäre sowieso gültig gewesen. Rechtlich gesehen ist der Verkäufer also zur Übereignung und Übergabe verpflichtet! Problematisch ist wie beschrieben die Beweisführung, es wird in der Praxis kaum möglich sein, das Zustandekommen dieses Vertrages zu beweisen, weshalb es ebenfalls kaum möglich sein wird, vor Gericht einen Titel gegen den Verkäufer zu bekommen, der diesen zur Übereignung verpflichten würde. Die Internet-Anzeige ist für sich jedenfalls nichtmal ein Angebot, die Tankquittung beweist leider auch überhaupt nichts.
Hallo Holger!
Oh, wie oft haat man das erlebt! Wieviele Stunden hat man auf der Autobahn verbracht und wieviel Sprit hat man verfahren! Versprechungen, das Fahrzeug sei im Top Zustand, Versprechungen, man könne über den Preis reden.
Da hilft nur eines: Festnageln an Ort und Stelle. Geld gegen Ware oder zumindest Anzahlung gegen Papier und Autoschlüssel. Oder die Sache sofort vergessen…
Publikus
Moin,
wie sieht es denn aber aus, wenn der Verkäufer dem Käufer bereits seine Kontodaten zwecks Geldüberweisung mitgeteilt hat?
Gruß
Holger
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