Hallo,
ich habe eine Frage bzw. zwei Fragen zum Thema Dienstleistungen und deren Bezahlung. Ich wäre wirklich dankbar für einen guten Rat und evtl. zuverlässige Quellenangaben.
Vor etwa 3,5 Jahren wurde ein Ausbildungsvertrag mit einem Dienstleister geschlossen.
Direkt darauf erfolgten Dienstleistungen, die durch eine Unterschrift des Inanspruchnehmers bestätigt wurden, aber dennoch über 3 Jahre alt sind, müssen diese bezahlt werden? Oder sind diese bereits verjährt?
Weiterhin wurden ein Jahr später Dienstleistungen vom Dienstleister notiert, die aber nie erfolgten bzw. nicht zu Gänze, und daher auch mit keinerlei Unterschriften des angeblichen Inanspruchnehmers belegt sind.
Muss der Inanspruchnehmer für nur auf dem Papier bestehenden, nicht unterschriebenen Dienstleistungen zahlen?
ich habe eine Frage bzw. zwei Fragen zum Thema
Dienstleistungen und deren Bezahlung. Ich wäre wirklich
dankbar für einen guten Rat und evtl. zuverlässige
Quellenangaben.
Vor etwa 3,5 Jahren wurde ein Ausbildungsvertrag
Das ist kein Auftrag an einen Dienstleister.
Dienstleister geschlossen.
Direkt darauf erfolgten Dienstleistungen, die durch eine
Unterschrift des Inanspruchnehmers bestätigt wurden, aber
dennoch über 3 Jahre alt sind, müssen diese bezahlt werden?
Was hat dies mit der Ausbildung zu tun?
Honorare aus Aufträgen verjähren meiner Kenntnis nach nach 2 Jahren.
Oder sind diese bereits verjährt?
Weiterhin wurden ein Jahr später Dienstleistungen vom
Dienstleister notiert, die aber nie erfolgten bzw. nicht zu
Gänze, und eher auch mit keinerlei Unterschriften des
angeblichen Inanspruchnehmers belegt sind.
Beim Dienstvertrag wird die Durchführung der Dienstleistung, nicht deren ERFOLG (das ist der Unterschied zum WERKvertrag) geschuldet.
„Abnahmen“ wie die der Gewerke beim Hausbau gibbet in der Art nicht.
Muss der Inanspruchnehmer für nur auf dem Papier bestehenden,
nicht unterschriebenen Dienstleistungen zahlen?
Vielen Dank für alle hilfreichen Tipps im Voraus;
mfG Exxa
Hilfe würdeste sicher eher erhalten, wenn Du konkreter schreibst…
SO isses ein „Stochern im Nebel“!
Bitte, LG
Jogi
Honorare aus Aufträgen verjähren meiner Kenntnis nach nach 2
Jahren.
Meiner Kenntnis nach beträgt die reguläre Verjährungsfrist 3 Jahre. Und sie beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch erworben wurde.
Was genau meinst Du mit ‚Honorare aus Aufträgen‘ und wie kommst Du auf die zwei Jahre?
Gruß
loderunner (ianal)