Hallo Leute,
Ist Kannibalismus in Deutschland eigentlich strafbar?
Gruß Jürgen
Hallo Leute,
Ist Kannibalismus in Deutschland eigentlich strafbar?
Gruß Jürgen
Hallo Jürgen,
ich habe dir per Mail das aktuelle aus der Bundenregierung geschickt.
Und hier habe ich dies mal in der Yahoo.de Suchmaschine rausgesucht: http://de.google.yahoo.com/bin/query_de?p=Kannibalismus
MfG Maik Jannasch
Hallo Leute,
Ist Kannibalismus in Deutschland eigentlich strafbar?
Gruß Jürgen
aus dem bauch heraus würde ich das so sehen:
wie willst du denn einen menschen essen?
genau, er muss erst tot sein dafür, wenn du für
den tod deiner mahlzeit sorgst in diesem fall,
ist es strafbar (mord), solltest du eine schon
tote nahrung zu dir nehmen (straßenverkehrsopfer),
dann stellt sich mir hier auch die frage.
das es im grunde gegen die guten sitten verstößt
usw. sollte klar sein, vielleicht haben die
hinterbliebenen deiner nahrung sogar zivilrechtliche
ansprüche dann gegen dich, wenn du denen ihre
leiche wegisst…
soweit meine ausführung, vielleicht rechtlich dürftig,
aber in der hoffnung, das es nur eine spassanfrage war,
braucht es ja nicht so rechtlich einwandfrei sein, oder
sollte ich mir deine mail adresse zur not doch merken??? 
gruss
shob
Hallo Jürgen,
einen expliziten Straftatbestand gibt es für deinen Sachverhalt nicht. Wahrscheinlich ist es eine Sachbeschädigung (§303 StGB). Aber der Fall dürfte doch auch äußerst unwahrscheinlich sein.
Frohes Neues Jahr, bebro
Hallo Leute,
Ist Kannibalismus in Deutschland eigentlich strafbar?
Gruß Jürgen
Hi bebro
einen expliziten Straftatbestand gibt es für deinen
Sachverhalt nicht.
Ich würde § 168 StGB für einschlägig halten:
"§ 168 Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar."
Wahrscheinlich ist es eine Sachbeschädigung
(§303 StGB).
Der Mensch als Sache ? (§ 90 BGB)
Na dann eher § 304 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschädigung), wenn das Grabmahl beschädigt wird.
LG
C.h.