Hallo.
Wer hat in folgendem Fall Anspruch auf die Internet-Domain und mit welcher Begründung und auf welchem Weg kann der Berechtigte seinen Anspruch wirksam machen?
Eine Person (A) registriert auf mündliche Bitte eines Freundes (B) dessen Nachnamen als Internetdomain (www.NACHNAMEdesFreundesB.eu). Die Registrierung des Inhabers erfolgt jedoch auf Person A.
Person B möchte gern Inhaber der für ihn registrierten Domain werden, jedoch verweigert Person A die Übertragung.
Die Domain wird noch von keinem von beiden genutzt, sie ist lediglich registriert worden.
Da es sich um den Nachnamen von Person B handelt, kann dieser seine Namensrechte an der Domain geltend machen?
Danke.