Anspruch auf Internet-Domain

Hallo.
Wer hat in folgendem Fall Anspruch auf die Internet-Domain und mit welcher Begründung und auf welchem Weg kann der Berechtigte seinen Anspruch wirksam machen?

Eine Person (A) registriert auf mündliche Bitte eines Freundes (B) dessen Nachnamen als Internetdomain (www.NACHNAMEdesFreundesB.eu). Die Registrierung des Inhabers erfolgt jedoch auf Person A.
Person B möchte gern Inhaber der für ihn registrierten Domain werden, jedoch verweigert Person A die Übertragung.
Die Domain wird noch von keinem von beiden genutzt, sie ist lediglich registriert worden.

Da es sich um den Nachnamen von Person B handelt, kann dieser seine Namensrechte an der Domain geltend machen?

Danke.

Da es sich um den Nachnamen von Person B handelt, kann dieser
seine Namensrechte an der Domain geltend machen?

Wenn er reich und berühmt ist, wahrscheinlich. Aber sonst sieht es eher schlecht aus… (Hoffentlich heißt er nicht Peter Müller!)

Gruß!

Horst

Aber sonst sieht es eher schlecht aus…

Das ist mir aber neu. Bisher wurden doch gerade solche Streitfälle mit dem Namensrecht begründet, so dass der Träger eines bestimmten Namens eben auch Anspruch auf den entsprechenden Domainnamen hat - wenn er nicht gerade Shell oder Müller heißt.

Gruß, Hirse