Ein Einzelunternehmer möchte sich scheiden lassen. Er lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Wie sind Betriebsschulden zu handhaben, z. B. Kontokorrentkredit, Betriebsmittelkredit?
Werden diese bei Berechnung Zugewinn von seiner Vermögensseite abgesetzt, d. h., der Zugewinn der Ehefrau würde sich um die Schulden auf dem Kontokorrentkonto reduzieren?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort